Biomasse-Nahwärme-Anlagen

Förderung für Neuerrichtung

Warum wird gefördert?

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt.

Bis zum Jahr 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten.

Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.


Was wird gefördert?

Das Energieressort des Landes fördert Biomasse-Nahwärme-Erzeugungs-, Leitungs- und Verteilanlagen inkl. Kraft-Wärme-Kopplung und Nebenanlagen wie zum Beispiel Brennstofflager, Trocknungs- und Logistikeinrichtungen mit überwiegendem Wärmeverkauf.

Weiterführende Informationen sowie sämtliche Details zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.


Wie hoch wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt 25 % plus allfälligem Zuschlag (max. 40 %) der förderbaren und anerkannten Projektkosten.


Wie komme ich zur Förderung?

Für die Förderung der Errichtung eines Biomasse-Heizwerkes loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort) auf www.foerdermanager.net/public/auth/login ein.

Sollten Sie noch über keine Zugangsdaten verfügen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an bioenergie@salzburg.gv.at bzw. telefonisch an +43 662 8042 DW 2339 (Herr Eliasch) bzw. DW 3817 (Herr Elsenhuber).