Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 bestimmt, dass die zuständige Grundverkehrsbehörde in jenen Fällen, in denen die Ausübung eines Eintrittsrechts in Betracht kommt, vor der Erteilung der Zustimmung das Rechtsgeschäft (ua) auf der Homepage der zuständigen Grundverkehrsbehörde kundzumachen hat.
In die Unterlagen über das Rechtsgeschäft kann jedermann im Referat 4/09 – Grundverkehr, Jagd und Fischerei – des Amtes der Salzburger Landesregierung als Geschäftsstelle der Grundverkehrsbehörde, Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim, 2. OG, unter vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten siehe jeweilige Kundmachung) während der Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Einsicht nehmen.
Rechtsgeschäft: | zuständige Behörde: |
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20409-8/5759/77-2025 (Download)
| Grundverkehrskommission |
20409-8/5759/78-2025 (Download)
| Grundverkehrskommission |
20409-6/10290/247-2025 (Download)
| Grundverkehrskommission |
20409-6/10290/248-2025 (Download)
| Grundverkehrskommission |