Heiz-Kosten-Zuschuss in Leichter Sprache

Heizen ist oft sehr teuer.
Deshalb gibt es vom Land Salzburg einen Zuschuss.
Dieser Zuschuss ist ein Geld-Betrag.
Er heißt Heiz-Kosten-Zuschuss.
Dieser Zuschuss beträgt heuer 250 Euro.
Diesen Zuschuss bekommen Sie einmal pro Jahr.
Sie müssen dafür gewisse Voraus-setzungen erfüllen.
Wenn Sie heuer noch keinen Heiz-Kosten-Zuschuss erhalten haben,  können Sie einen Antrag stellen.
Das ist von 1. Jänner bis 30. September 2025 möglich.

Die Voraus-setzungen sind:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie wohnen im Bundes-Land Salzburg.
  • Sie haben einen eigenen Haushalt.
  • Wenn Sie alleine leben und Ihr Einkommen ist weniger als 1.392 Euro im Monat.
  • Sie sind verheiratet oder leben mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen in einem Haushalt. Das gemeinsame Einkommen ist weniger als 1.820 Euro im Monat.
  • Die Einkommens-grenze erhöht sich:
  • für jedes Kind in Ihrem Haushalt um 385 Euro – wenn Sie für das Kind Familien-Beihilfe bekommen
  • für jedes Kind in Ihrem Haushalt um 621 Euro, wenn Sie für das Kind keine Familien-Beihilfe bekommen
  • für jede weitere erwachsene Person in Ihrem Haushalt um 621 Euro

Was zählt zum Einkommen?

zum Beispiel:

  • Was man verdient, zum Beispiel der Lohn
  • Pension oder Rente
  • Unterhalt oder Alimente
  • Arbeitslosen-Geld, Notstands-Hilfe
  • Kranken-Geld, Wochen-Geld, Kinder-Betreuungs-Geld
  • Sozial-Unterstützung
  • Ein-kommen, wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung besitzen und diese vermieten
  • ....
Die gesamte Liste finden Sie in den Richt-linien.

Wer bekommt KEINEN Zuschuss?

zum Beispiel:

  • Wenn Ihr monatliches Einkommen höher ist, als die oben angeführten Beträge.
  • Wenn Sie in einem Heim wohnen, zum Beispiel Senioren-Heim oder Studenten-Heim
  • Wenn Sie Grund-Versorgung erhalten, zum Beispiel als Asylwerberin oder Asylwerber
Die gesamte Liste finden Sie in den Richt-linien.


Wo können Sie den Antrag stellen?

Den Antrag für den Heiz-Kosten-Zuschuss können Sie beim Land Salzburg stellen.

Sie können den Antrag online stellen.

Der aktuelle Antrag ist ab 1. Jänner 2025 verfügbar.

Sie können den Antrag auch bei Ihrer Gemeinde stellen.

In der Stadt Salzburg können Sie den Antrag

beim Bürgerservice

im Schloss Mirabell stellen.

Wann können Sie den Antrag stellen?

Sie können in der Zeit von 1. Jänner 2025 bis 30. September 2025 einen Antrag stellen.

- Antrag

Es werden auch heuer wieder sehr viele Anträge eingebracht.
Daher kann die Bearbeitung bis zu 12 Wochen lang dauern.
Danke für Ihr Verständnis!
Wir haben auch eine Telefon-Hotline für Sie ab 7. Jänner 2025 eingerichtet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie erreichbar.
Die Telefon-Nummer lautet: 0662 8042 - 3669