Inhalt
Die Voraus-setzungen sind:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie wohnen im Bundes-Land Salzburg.
- Sie haben einen eigenen Haushalt.
- Wenn Sie alleine leben und Ihr Einkommen ist weniger als 1.392 Euro im Monat.
- Sie sind verheiratet oder leben mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen in einem Haushalt. Das gemeinsame Einkommen ist weniger als 1.820 Euro im Monat.
- Die Einkommens-grenze erhöht sich:
- für jedes Kind in Ihrem Haushalt um 385 Euro – wenn Sie für das Kind Familien-Beihilfe bekommen
- für jedes Kind in Ihrem Haushalt um 621 Euro, wenn Sie für das Kind keine Familien-Beihilfe bekommen
- für jede weitere erwachsene Person in Ihrem Haushalt um 621 Euro
Was zählt zum Einkommen?
zum Beispiel:
- Was man verdient, zum Beispiel der Lohn
- Pension oder Rente
- Unterhalt oder Alimente
- Arbeitslosen-Geld, Notstands-Hilfe
- Kranken-Geld, Wochen-Geld, Kinder-Betreuungs-Geld
- Sozial-Unterstützung
- Ein-kommen, wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung besitzen und diese vermieten
Wer bekommt KEINEN Zuschuss?
zum Beispiel:
- Wenn Ihr monatliches Einkommen höher ist, als die oben angeführten Beträge.
- Wenn Sie in einem Heim wohnen, zum Beispiel Senioren-Heim oder Studenten-Heim
- Wenn Sie Grund-Versorgung erhalten, zum Beispiel als Asylwerberin oder Asylwerber
- …
Wo können Sie den Antrag stellen?
Den Antrag für den Heiz-Kosten-Zuschuss können Sie beim Land Salzburg stellen.
Sie können den Antrag online stellen.
Der aktuelle Antrag ist ab 1. Jänner 2025 verfügbar.
Sie können den Antrag auch bei Ihrer Gemeinde stellen.
In der Stadt Salzburg können Sie den Antrag
beim Bürgerservice
im Schloss Mirabell stellen.
Wann können Sie den Antrag stellen?
Sie können in der Zeit von 1. Jänner 2025 bis 30. September 2025 einen Antrag stellen.
- Antrag
Es werden auch heuer wieder sehr viele Anträge eingebracht.
Daher kann die Bearbeitung bis zu 12 Wochen lang dauern.
Danke für Ihr Verständnis!
Wir haben auch eine Telefon-Hotline für Sie ab 7. Jänner 2025 eingerichtet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie erreichbar.
Die Telefon-Nummer lautet: 0662 8042 - 3669