Kulturpraktikum Salzburg

Hinter die Kulissen blicken und Salzburgs Kultur aktiv mitgestalten

Die Initiative „Kulturpraktikum Salzburg" bietet die Möglichkeit, bei einem Pflichtpraktikum in unterschiedlichen Kulturbereichen einen Blick hinter die Kulissen der Salzburger Kultureinrichtungen zu werfen.

Angeboten werden daher nicht simple Hilfstätigkeiten, sondern anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben. Die teilnehmenden Einrichtungen bieten Gelegenheit, konkret bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten mitzuarbeiten und an der Durchführung von Projekten zu partizipieren. Dabei soll vor allem auch ein Einblick in die reale Alltagsarbeit dieser Kultureinrichtungen vermittelt werden.


Zwei Varianten zur Auswahl


Variante A: Kulturmonat für Studierende, Pflichtpraktikum mit Taschengeld

  • Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre bis maximal 26 Jahre
  • Wohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Taschengeld: 800 Euro brutto
  • Dauer und Arbeitszeit: 4 Wochen/30 Kalendertage auf Basis Normalarbeitszeit
  • Alternativ: 8 Wochen auf Basis 20 Stunden
  • Dienstverhältnis: Pflichtpraktikant:in mit Taschengeld, Anmeldung bei der ÖGK (Vollversicherung)
  • Förderung Land Salzburg: 800 Euro (Teilzeitvariante: 700 Euro)

Variante B: Schnuppertage für Schülerinnen und Schüler und Studierende
  • Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre (Erfüllung gesetzliche Schulpflicht) bis maximal 26 Jahre
  • Wohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Entgelt: 445 Euro brutto
  • Dauer und Arbeitszeit: 40 Stunden pro Monat
  • Dienstverhältnis: geringfügige Beschäftigung (Unfallversicherung)
  • Förderung Land Salzburg: 250 Euro


Informationen für Kultureinrichtungen
  • Die Kultureinrichtungen melden die Vergabe von Praktikumsplätzen im Vorhinein bis 30. September des jeweiligen Kalenderjahres an das Land Salzburg, Referat Kunst und Kultur, sofern eine Förderung beantragt wird.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Praktikums. Die Abrechnung muss bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Pflichtpraktikums eingereicht werden, spätestens aber bis 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.
  • Es können pro Kultureinrichtung maximal ein Kulturmonat oder  zwei Schnuppertage gefördert werden.
  • Kultureinrichtungen können sich jederzeit bei der Kulturverwaltung zur Teilnahme anmelden:. E-Mail: kunst-kultur@salzburg.gv.at.
  • Die bereits teilnehmenden Kultureinrichtungen des vorangegangenen Jahres bleiben bis auf Widerruf auf der Webseite stehen.


Anbieter Kulturpraktikum

Bewerbungen von Studierenden und Schülerinnen und Schülern sind direkt an die Einrichtung der Wahl zu richten.