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Informationsfreiheitsgesetz

Informationen von allgemeinem Interesse werden im Informationsregister veröffentlicht

Das verfassungsgesetzliche Amtsgeheimnis wird in seiner bisherigen Form abgeschafft. Es wird eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Dieses Grundrecht auf Zugang zu Informationen ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen. Staatliches Handeln soll so für jede Bürgerin und jeden Bürger weitestgehend transparent gemacht, der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden. Die Veröffentlichung dieser Informationen erfolgt über das Informationsregister www.data.gv.at.

Das Informationsfreiheitsgesetz tritt mit 1. September 2025 in Kraft. Ab dann sind in den einzelnen Kategorien auch die ersten Einträge vorhanden.

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