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Informationsfreiheitsgesetz

Informationen von allgemeinem Interesse werden im Informationsregister veröffentlicht

Das Informationsfreiheitsgesetz ist seit 1. September 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entstehende Informationen werden in den einzelnen Kategorien veröffentlicht.

Die Einführung der Informationsfreiheit bedeutet, ein neues Verständnis des modernen Staats zu schaffen und die Transparenz der Verwaltung zu erhöhen. Damit wird das Amtsgeheimnis in seiner bisherigen Form abgeschafft. Das Grundrecht auf Zugang zu Informationen ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen. Staatliches Handeln soll so für jede Bürgerin und jeden Bürger weitestgehend transparent gemacht, der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

Die Informationsfreiheit besteht aus 2 Säulen:

  • Künftig gibt es ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen, also die Möglichkeit, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen. Eine Anfrage kann formfrei unter anderem schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.
    Weitere Informationen
  • In der Verwaltung müssen in Zukunft Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv im Informationsregister www.data.gv.at veröffentlicht werden.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist seit 1. September 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entstehende Informationen werden in den einzelnen Kategorien veröffentlicht. 

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