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Eigentumsförderung Errichtung

Das Förderkontingent für Sparte Errichtung ist für 2025 ausgeschöpft. Es können keine Förderanträge mehr gestellt werden.

 

Infografik zu Wohnbauförderung bei Eigentum Infografik zu Wohnbauförderung bei Eigentum

Gefördert wird die Errichtung von

  • Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells
  • Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung
  • Bauernhäusern und Austraghäusern oder eine abgeschlossene Austragwohnung im Bauernhaus
  • einer Wohnung auf unbebauten Grundstücken im Bundesland Salzburg.

Wer Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Es müssen mindestens 30 Prozent Fremdmittel für die Finanzierung der Baukosten zugrunde liegen. In Bezug auf die bebaute Liegenschaft muss Eigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum oder ein Baurecht vorliegen.

Das Land Salzburg gewährt

  • einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss.
  • auf Ansuchen zusätzlich einen unverzinslichen, rückzahlbaren Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen

Mindesterfordernisse für die Finanzierung

  • Fremdmittel über Kreditinstitut von mindestens 30 % der Baukosten lt. Kostenvoranschlag (Kosten für das Grundstück werden nicht berücksichtigt).
  • Es muss eine Mindestinvestitionssumme von € 200.000 vorliegen.

Einmalzuschuss: Mindestlaufzeit des Kredits 5 Jahre
Annuitätenzuschuss: Laufzeit des Kredits: 30 Jahre

Errichtung einer Wohnung auf unbebautem Grundstück (ebenso Einfamilienhaus, Doppelhaus):
Einmalzuschuss (unabhängig vom Familienstand) - € 20.000

Errichtung von Bauerhäusern und Austraghäusern oder einer abgeschlossenen Wohnung im Bauernhaus:
Einmalzuschuss (unabhängig vom Familienstand) - € 20.000

Errichtung von Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells sowie Errichtung von Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung:
Einmalzuschuss nach Personen/Familiensituation:
1 und 2 Personen - € 32.000
3 und 4 Personen, wachsende Familie ohne Kinder - € 42.000
5 und mehr Personen, Jungfamilie, Alleinerziehende - € 52.000
Kinderreiche Familie (ab 3 Kinder) - € 62.000

Das Ansuchen auf Förderung wird im Internet über den Online-Assistenten gestellt. Zur Registrierung benötigt man die ZEUS-Nummer des geprüften Planungsenergieausweises.
Das Förderansuchen muss längstens 12 Monate nach der Baubeginnanzeige gestellt werden.

Leitfaden zur Antragstellung.