Inhalt
Änderung aus der Novelle September 2022
(Salzburger
Wohnbauförderungsverordnung, LGBl 74/2022)
gültig für
Förderungsansuchen ab 1. August 2022
- Einkommensobergrenzen erhöht
Änderungen
aus der Novelle Juli 2022
gültig für
Förderungsansuchen ab 1. Juli 2022
(Salzburger
Wohnbauförderungsgesetz, LGBl 53/2022 und Salzburger
Wohnbauförderungsverordnung, LGBl 54/2022)
Frist für Ansuchen spätestens 12 Monate ab Baubeginnsanzeige (bisher 9 Monate)
Höhere Fördersätze bei Baulandsicherungsmodellen bei entsprechend geringerem durchschnittlichen Grundstücksverbrauch bezogen auf die Gesamtanlage (bei maximal 400 Quadratmeter: 5.000 Euro, bei maximal 300 Quadratmeter: 10.000 Euro)
Bei vorzeitiger Beendigung
des Fördervertrags (Kündigung, Verkauf an nicht begünstigte Person)
ist das 1,5-fache des Rückzahlungsbetrages zurückzuzahlen
Zuschussübernahme bei
Lebensgefährten auch ohne bisherigen gemeinsamen dreijährigen
Hauptwohnsitz zur Gänze möglich