Gefördert wird die Errichtung von
Wer Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Es müssen mindestens 30 Prozent Fremdmittel für die Finanzierung der Baukosten zugrunde liegen. In Bezug auf die bebaute Liegenschaft muss Eigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum oder ein Baurecht vorliegen.
Das Land Salzburg gewährt
Mindesterfordernisse für die Finanzierung
Einmalzuschuss: Mindestlaufzeit des Kredits 5 Jahre
Annuitätenzuschuss: Laufzeit des Kredits: 30 Jahre
Errichtung einer Wohnung auf unbebautem Grundstück (ebenso Einfamilienhaus, Doppelhaus):
Einmalzuschuss (unabhängig vom Familienstand) - € 20.000
Errichtung von Bauerhäusern und Austraghäusern oder einer abgeschlossenen Wohnung im Bauernhaus:
Einmalzuschuss (unabhängig vom Familienstand) - € 20.000
Errichtung von Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells sowie Errichtung von Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung:
Einmalzuschuss nach Personen/Familiensituation:
1 und 2 Personen - € 32.000
3 und 4 Personen, wachsende Familie ohne Kinder - € 42.000
5 und mehr Personen, Jungfamilie, Alleinerziehende - € 52.000
Kinderreiche Familie (ab 3 Kinder) - € 62.000
Das Ansuchen auf Förderung wird im Internet über den Online-Assistenten gestellt. Zur Registrierung benötigt man die ZEUS-Nummer des geprüften Planungsenergieausweises.
Das Förderansuchen muss längstens 12 Monate nach der Baubeginnanzeige gestellt werden.