Eigentumsförderung Errichtung

Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz S.WFG 2025 (LGBl 123/2024) und die Salzburger Wohnbauförderungsverordnung S.WFV 2025 (LGBl 134/2024) wurden Ende Dez. beschlossen und sind seit 1.1.2025 in Kraft.

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Gefördert wird die Errichtung von
  • Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells
  • Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung
  • Bauernhäusern und Austraghäusern oder eine abgeschlossene Austragwohnung im Bauernhaus
  • einer Wohnung auf unbebauten Grundstücken im Bundesland Salzburg.
  
Wer Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Es müssen mindestens 30 Prozent Fremdmittel für die Finanzierung der Baukosten zugrunde liegen. In Bezug auf die bebaute Liegenschaft muss Eigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum oder ein Baurecht vorliegen.
  

Das Land Salzburg gewährt

  • einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss.
  • auf Ansuchen zusätzlich - nur für die Sparte Errichtung von Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung - einen unverzinslichen, rückzahlbaren Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung.

Mindesterfordernisse für die Finanzierung

  • Fremdmittel über Kreditinstitut von mindestens 30 % der Baukosten lt. Kostenvoranschlag (Kosten für das Grundstück werden nicht berücksichtigt).
  • Es muss eine Mindestinvestitionssumme von € 200.000 vorliegen.

Einmalzuschuss: Mindestlaufzeit des Kredits 5 Jahre
Annuitätenzuschuss: Laufzeit: 30 Jahre

  

Das Ansuchen auf Förderung wird im Internet über den Online-Assistenten gestellt. Zur Registrierung benötigt man die ZEUS-Nummer des geprüften Planungsenergieausweises.
Das Förderansuchen muss längstens 12 Monate nach der Baubeginnanzeige gestellt werden.

Nähere Details finden sich im Leitfaden zur Antragsstellung.
 

  
  
  

Buchen Sie bei Bedarf einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in der Wohnberatungstelle des Landes, Bundesstraße 4, 5071 Wals mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Wohnbauförderungsabteilung.Das Beratungsangebot versteht sich als allgemeine Information zur Wohnbauförderung VOR einer möglichen Antragstellung.

Anmerkung: Ein Förderungsansuchen kann von Ihnen jederzeit - auch ohne Termin - gestellt werden.

In der Vorberatung werden keine Einreichpläne oder Energieausweise geprüft.

Haben Sie bereits eingereicht und ein bestehendes Förderansuchen in der Fördersparte Errichtung, wenden Sie sich bitte per e-mail an wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at mit Angabe Ihrer Ansuchennummer, telefonisch an +43662-8042-3000 oder direkt an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in.

Für das Gespräch sind 30 min. für Sie reserviert - wir bitten um pünktliches Erscheinen.

Können Sie den reservierten Termin nicht wahrnehmen, ersuchen wir um verlässliche Terminabsage über den Storno-Button in Ihrer erhaltenen e-mail-Bestätigung.

HINWEIS:
Im Reservierungstool werden Termine bis max. 90 Tage ab aktuellem Datum zur Buchung vorgeschlagen. Sind bereits alle Termine in dem Zeitraum gebucht, werden erst nach Ablauf von einigen Tagen/ca.
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