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Sanierungsförderung

 

Online-Assistent (Antragstellung Förderung)

Eine Antragstellung ist für folgende Sanierungsmaßnahmen möglich:

  • alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
  • bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung
  • Personenaufzüge

Im Jahr 2026 ist weiterhin keine Förderung für energetische Maßnahmen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz möglich.

Beachten Sie: Für Sanierungsmaßnahmen, die ohne vorhergehende Registrierung umgesetzt werden, kann keine Förderung gewährt werden.

 

Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:

Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
sowie Personenlift

  • Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
  • Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
  • Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen

  • Eigentümer des Gebäudes
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer der Maßnahme zustimmen
  • Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Maßnahmen innerhalb der Wohnung
  • Der Hauptwohnsitz am geförderten Objekt muss entweder durch den/die Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Antragstellung nachgewiesen werden (Ausnahme: Wohnheime)

  • Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu
    förderbaren Maßnahmen von Wohnungen und Wohnheimen im Bundesland Salzburg gewährt. Das Gebäudealter muss mind. 15 Jahre betragen. Diese Frist gibt es nicht für altersgerechte, behindertengerechte Maßnahmen.

Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift:
Der Zuschuss ist mit 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt. 

Je Maßnahme muss sich mindestens ein Zuschuss in der Höhe von  € 1.000,- ergeben.

Weiters:

  • Die förderbaren Sanierungskosten sind unterschiedlich je nach Maßnahme gedeckelt.
  • Vor Auftragsvergabe und Beginn der Sanierungsmaßnahme muss eine Online-Registrierung stattfinden.

Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten gestellt. Mit dem Antrag sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Nähere Angaben finden sich im Leitfaden zur Antragstellung.

Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss die Registrierung online über das
Portal ZEUS erfolgen. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
Voraussetzung für die Registrierung ist bei energieausweispflichtigen
Maßnahmen ein Bestands- und Planungsenergieausweis der ins ZEUS-Portal hochgeladen wird.

 

Leitfaden zur Antragstellung

HINWEIS: für Solaranlagen und Heizungstausch bei Einfamilienhäusern/Reihenhäusern kann die Energieförderung beantragt werden:

Energieförderung Land Salzburg