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Sanierungsförderung

Das Förderkontingent 2025 für Sparte Sanierung ist ausgeschöpft. 
Es können keine Förderanträge mehr gestellt werden.

Eine Antragstellung ist ab 1.1.2026 für folgende Sanierungsmaßnahmen wieder möglich:

  • alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
  • bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung
  • Personenaufzüge

Bestehende, nicht fertig ausgefüllte Anträge werden 2026 im Online-Assistenten wieder freigeschaltet und können dann fertig bearbeitet und abgesendet werden.

Beachten Sie: Für Sanierungsmaßnahmen, die ohne vorhergehende Registrierung umgesetzt werden, kann keine Förderung gewährt werden.

Im Jahr 2026 ist weiterhin keine Förderung für energetische Maßnahmen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz möglich.

Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:

Thermische Sanierungen

Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
der Gebäudehülle:

  • Wände gegen Außenluft sowie gegen unbeheizte Gebäudeteile,
  • Decken und Dachschrägen gegen Außenluft sowie gegen andere unbeheizte Gebäudeteile,
  • Kellerdecke, erdberührter Boden bzw. erdberührte Wände und Decken über Außenluft
  • Fenster- und/oder Außentüren inklusive ev. Abschattungseinrichtungen

Wärmebereitstellungsanlagen und thermische
Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen

Errichtung oder Erneuerung eines gebäudezentralen
Wärmebereitstellungssystems mit dazugehörigem Speicher:

  •  Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Fernwärme,
  • Biomasseheizung (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel),
  • elektrisch betriebene Heizungswärmepumpe;
  • Errichtung oder Erweiterung einer qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlage

Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
sowie Personenlift

  • Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
  • Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
  • Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen

  • Eigentümer des Gebäudes
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer der Maßnahme zustimmen
  • Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Maßnahmen innerhalb der Wohnung
  • Der Hauptwohnsitz am geförderten Objekt muss entweder durch den/die Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Antragstellung nachgewiesen werden (Ausnahme: Wohnheime)

  • Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu
    förderbaren Maßnahmen von Wohnungen und Wohnheimen im Bundesland Salzburg gewährt. Das Gebäudealter muss mind. 15 Jahre betragen. Diese Frist gibt es nicht für altersgerechte, behindertengerechte Maßnahmen.

Thermische Sanierungen:
Der Zuschuss beträgt 20 % zur Gesamtsumme der förderbaren Kosten.
Die förderbaren Kosten sind begrenzt mit den tatsächlich anfallenden Kosten für die Sanierungsmaßnahmen und dem Betrag von

  • € 100.000 je Wohnung und
  • € 30.000 je Wohneinheit bzw. Wohnung bei Wohnheimen

Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen:
Der Zuschuss ist mit 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt

Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift:
Der Zuschuss ist mit 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt. 

Je Maßnahme muss sich mindestens ein Zuschuss in der Höhe von  € 1.000,- ergeben.

Weiters:

  • Die förderbaren Sanierungskosten sind unterschiedlich je nach Maßnahme gedeckelt.
  • Vor Auftragsvergabe und Beginn der Sanierungsmaßnahme muss eine Online-Registrierung stattfinden.

Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten gestellt. Mit dem Antrag sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Nähere Angaben finden sich im Leitfaden zur Antragstellung.

Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss die Registrierung online über das
Portal ZEUS erfolgen. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
Voraussetzung für die Registrierung ist bei energieausweispflichtigen
Maßnahmen ein Bestands- und Planungsenergieausweis der ins ZEUS-Portal hochgeladen wird.

Broschüre „Sanierungsförderung“

Leitfaden zur Antragstellung

HINWEIS: für PV-Anlagen, Solaranlagen und Heizungstausch bei Einfamilienhäusern/Reihenhäusern kann die Energieförderung beantragt werden:

Energieförderung Land Salzburg