Der Online-Förderassistent ist für folgende Sanierungsmaßnahmen seit 1.2.2025 geöffnet:
1. Für Anträge zu
• Alten- und behindertengerechter Ausstattung des Sanitärbereichs
• Bedarfsorientierter behindertengerechter Ausstattung
• Personenaufzügen
Beachten Sie: Für Sanierungsmaßnahmen, die ohne vorhergehende Registrierung umgesetzt werden, kann keine Förderung gewährt werden.
2. Für Anträge nach dem S.WFG 2015 sofern
a) die Auftragsvergabe VOR dem 22.8.2024 erfolgte oder
b) der Planungsenergieausweis VOR dem 22.8.2024 in die Energieausweisdatenbank des Landes (Zeus) hochgeladen wurde.
Beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens 30.6.2025 gestellt werden müssen!
Bereits begonnene Anträge nach dem S.WFG 2015 bleiben freigeschaltet, auch diese Anträge müssen bis 30.6.2025 gestellt werden.
ACHTUNG: Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich!
Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:
Thermische Sanierungen
Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
der Gebäudehülle:
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische
Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen
Errichtung oder Erneuerung eines gebäudezentralen
Wärmebereitstellungssystems mit dazugehörigem Speicher:
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
sowie Personenlift
Thermische Sanierungen:
Der Zuschuss beträgt 20 % zur Gesamtsumme der förderbaren Kosten.
Die förderbaren Kosten sind begrenzt mit den tatsächlich anfallenden Kosten für die Sanierungsmaßnahmen und dem Betrag von
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen:
Der Zuschuss ist mit 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift:
Der Zuschuss ist mit 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt.
Weiters:
Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten gestellt. Mit dem Antrag sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Nähere Angaben finden sich im Leitfaden zur Antragstellung.
Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss die Registrierung online über das
Portal ZEUS erfolgen. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
Voraussetzung für die Registrierung ist bei energieausweispflichtigen
Maßnahmen ein Bestands- und Planungsenergieausweis der ins ZEUS-Portal hochgeladen wird.
HINWEIS: für PV-Anlagen, Solaranlagen und Heizungstausch bei Einfamilienhäusern/Reihenhäusern kann die Energieförderung beantragt werden:
Energieförderung Land Salzburg, www.salzburg.gv.at/themen/energie/energiefoerderung.at
Diese Unterlagen müssen innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf der Einreichfrist vorgelegt werden.