Inhalt
Die Kehrpflicht und ihre Häufigkeit richten sich nach der Salzburger Feuerpolizeiordnung. Diese sind vom Heizmaterial und vom Brennstoff abhängig oder auf Grund der Brand- oder Betriebssicherheit notwendig. Die Verfügungsberechtigten von Heizungsanlagen haben diese auf die Einhaltung der im Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen und der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen durch dazu berechtigte Fachunternehmen oder -Personen überprüfen zu lassen. Geprüft werden insbesondere Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrad der Heizungs- und Abgasanlagen. Für die Leistungen der Rauchfangkehrer werden die Tarifsätze als Höchsttarife festgesetzt. Der Rauchfangkehrer erstellt die Rechnung für seine Leistungen nach Tarifpost. In den Tarifsätzen sind 20 Prozent Umsatzsteuer enthalten. Überhöhte und ungerechtfertigte Entgeltforderungen können für maximal drei Jahre zurückgefordert werden.
Schlichtungsstelle
Mitglieder:
- ein/e Jurist/in als Vertreter für den Verbraucherschutz (Vorsitzender)
- ein/e Vertreter/in der Arbeiterkammer Salzburg
- ein/e Vertreter/in der Landesinnung der Rauchfangkehrer
Verfahren:
- Kontrolle der Rechnung, Sachverhaltsprüfung und Mitteilung des Ergebnisses an Verbraucher und Rauchfangkehrer
- Versuch der einvernehmlichen Lösung mit dem Gewerbetreibenden
- bei Scheitern: weiterer Versuch in einer Sitzung über die Mitglieder der Schlichtungsstelle