Heizkostenzuschuss

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 600 Euro unterstützt. Die Antragsfrist  läuft von 1. Jänner 2024 bis 30. September 2024.

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:


Einkommensgrenze 2023/2024:

  • Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher                                 1.392 Euro
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften          1.820 Euro


Die Einkommensgrenze erhöht sich:

  • Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um                  385 Euro
  • Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um                621 Euro
  • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um                           621 Euro

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenwohnhäusern.
  • Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird oder die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen.
  • Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zum Beispiel Übergabevertrag) oder Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.

    ACHTUNG:
    Der Heizkostenzuschuss kann nur einmal für das Jahr 2024 genehmigt werden.

Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie, gültig ab 1. Jänner 2024.

Die Frist für die Antragsstellung für den Heikostenzuschuss für das Jahr 2024 endet mit 30. September 2024.

HINWEIS:
Da erfahrungsgemäß mit vielen Anträgen zu rechnen ist, kann die Bearbeitungszeit zwischen fünf und zehn Wochen lang dauern.