Mit 1. Jänner 2026 ist eine Antragstellung für den Heizkostenzuschuss des Landes für die Heizperiode 2025/2026 möglich. Die Frist für die Antragstellung läuft bis 30. September 2026.
Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
Bei unselbständigen Erwerbstätigen sowie Bezieherinnen und Beziehern von regelmäßigen Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld etc. wird das Einkommen des Vormonats der Antragstellung überprüft. Um eine schnellere Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird daher empfohlen, entsprechende Unterlagen direkt bei der Antragstellung hochzuladen.
Von der Förderung ausgenommen sind:
Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie, gültig ab 1. Jänner 2026.
Die Frist für die Antragsstellung für den Heizkostenzuschuss für das Jahr 2026 endet mit 30. September 2026.
HINWEIS: Da erfahrungsgemäß mit vielen Anträgen zu rechnen ist, kann die Bearbeitungszeit bis zu zwölf Wochen lang dauern.
Eine telefonische Hotline steht ab 7. Jänner 2026 in der Zeit
von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Tel. +43 662 8042 - 3669