Heizkostenzuschuss

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 600 Euro unterstützt. Die Richtlinie ist ab 1. April 2023 gültig.

ACHTUNG:
Personen, die bereits für die Heizperiode 2022/2023 einen Heizkostenzuschuss des Landes in Höhe von 300 Euro erhalten haben, bekommen einen weiteren Zuschuss in Höhe von 300 Euro ausbezahlt.
Ein neuerlicher Antrag ist nicht notwendig!

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:


Einkommensgrenze 2022/2023:

  • Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher                                 1.300 Euro
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften          1.700 Euro


Die Einkommensgrenze erhöht sich:

    • Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um                  360 Euro
    • Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um                580 Euro
    • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um                           580 Euro

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenwohnhäusern.
  • Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird oder die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen.
  • Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zum Beispiel Übergabevertrag) oder Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.

ACHTUNG:

  • Personen, die für die Heizperiode 2022/2023 bereits einen Heizkostenzuschuss des Landes in Höhe von 300 Euro erhalten haben, wird OHNE neuerlichen Antrag ein weiterer Zuschuss in Höhe von 300 Euro automatisch ausbezahlt.
  • Personen, deren Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund Überschreitens der nach der bisherigen Richtlinie geltenden Einkommensgrenzen abgelehnt wurde, erhalten vom Land Salzburg ab April 2023 ein Schreiben, dass sie bis längstens 31. Juli 2023 neuerlich einen Antrag stellen können. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird den Antragstellerinnen und Antragstellern dann ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 600 Euro gewährt.

  • Jene Anträge, die bis 31.3.2023 eingebracht wurden und über die noch nicht entschieden wurde, werden nach Maßgabe der neuen Richtlinie beurteilt.
  • Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie, gültig ab 1. April 2023.

Die Antragstellung ist bis 31. Juli 2023 möglich: