Inhalt
Rechtliche Grundlagen zur Erhaltung und Förderung von Lebensräumen und Arten auf dem Territorium der Europäischen Union sind in erster Linie die "Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen" (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - FFH-Richtlinie) sowie die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (Vogelschutz-Richtlinie - VS-Richtlinie). Das Hauptziel der Richtlinien ist die Errichtung eines europaweiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000", in Salzburg vorwiegend als Europaschutzgebiete bekannt, wodurch natürliche Lebensräume in Europa langfristig gesichert werden sollen. Die Schaffung und Verwirklichung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind von der Europäischen Kommission und den jeweiligen Mitgliedstaaten durchzuführen.
Grundlagen, Kriterien, Indikatoren und Schwellenwerte zur Beurteilung des Erhaltungszustandes der Natura 2000-Schutzgüter:
Monitoring bzw. Berichtspflichten: