Inhalt
Wer kann gefördert werden
Kulturinitiativen und Einzelpersonen
Was wird gefördert
Sozio-kulturelle Aktivitäten und vielfältige integrative künstlerische und kulturelle Projekte mit aktiver künstlerischer Einbeziehung von Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsgruppen.
Fristen
Förderungsanträge können jederzeit - spätestens 1 Monat vor Durchführung des Projekts - eingereicht werden.
Was ist einzureichen
Allgemeiner Kultur-Förderungsantrag (siehe Downloads) mit Beschreibung des Projektes, Angaben zu den beteiligten Kunstschaffenden und ausgeglichenem Finanzplan.
Abrechnung und Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis erfolgt mittels ausgefülltem Verwendungsnachweisformular (siehe Downloads) samt schriftlichem Bericht. Ab einer Förderhöhe von 3.000 Euro sind saldierte Belege zumindest in Höhe der Förderung beizulegen, bei Förderungen bis zu 3.000 Euro zur allfälligen Kontrolle aufzuheben.
Die Bearbeitung neuer Förderungsansuchen kann erst nach Entlastung des entsprechend der Förderzusage vollständig und korrekt erbrachten Verwendungsnachweises vorangegangener Förderungen erfolgen.