Kulturelle Teilhabe

Hier geht es um Förderungen von sozio-kulturellen Aktivitäten und Projekten, die sich um niederschwellige Zugänge zu Kunst und Kultur bemühen und dabei auf weitreichende Teilhabe- und Ermächtigungsstrategien, Erwerb von Kulturbewusstsein und kultureller Ausdrucksfähigkeit setzen.

Wer kann gefördert werden

Kulturinitiativen und Einzelpersonen


Was wird gefördert

Sozio-kulturelle Aktivitäten und vielfältige integrative künstlerische und kulturelle Projekte mit aktiver künstlerischer Einbeziehung von Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsgruppen.


Fristen

Förderungsanträge können jederzeit - spätestens 1 Monat vor Durchführung des Projekts - eingereicht werden.


Was ist einzureichen

Allgemeiner Kultur-Förderungsantrag (siehe Downloads) mit Beschreibung des Projektes, Angaben zu den beteiligten Kunstschaffenden und ausgeglichenem Finanzplan.


Abrechnung und Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis erfolgt mittels ausgefülltem Verwendungsnachweisformular (siehe Downloads) samt schriftlichem Bericht. Ab einer Förderhöhe von 3.000 Euro sind saldierte Belege zumindest in Höhe der Förderung beizulegen, bei Förderungen bis zu 3.000 Euro zur allfälligen Kontrolle aufzuheben.


Die Bearbeitung neuer Förderungsansuchen kann erst nach Entlastung des entsprechend der Förderzusage vollständig und korrekt erbrachten Verwendungsnachweises vorangegangener Förderungen erfolgen.