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Kulturelle Teilhabe

Hier geht es um Förderungen von sozio-kulturellen Aktivitäten und Projekten, die sich um niederschwellige Zugänge zu Kunst und Kultur bemühen und dabei auf weitreichende Teilhabe- und Ermächtigungsstrategien, Erwerb von Kulturbewusstsein und kultureller Ausdrucksfähigkeit setzen.

Wer kann gefördert werden
 

Kulturinitiativen und Einzelpersonen

Was wird gefördert
 

Sozio-kulturelle Aktivitäten und vielfältige integrative künstlerische und kulturelle Projekte mit aktiver künstlerischer Einbeziehung von Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsgruppen. 

Gefördert werden auch Community-Projekte, die Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und sozialer Herkunft in der gemeinsamen aktiven künstlerischen Tätigkeit zusammenführen, wodurch das soziale Miteinander gestärkt wird.

Fristen
 

Ansuchen um Jahresförderungen müssen bis längstens 30. Juni des laufenden Jahres gestellt werden. Anträge für Projektförderungen können jederzeit - spätestens 1 Monat vor Durchführung des Projekts - eingereicht werden

Was ist einzureichen
 

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetesFörderansuchen (statutenkonforme Unterzeichnung)
  • Ausgeglichener Finanzplan
  • Inhaltliche Beschreibung, Programmvorschau
  • Bei erstmaliger Einreichungoder Änderung: Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Statuten

Abrechnung und Verwendungsnachweis
 

Die zweckmäßige Verwendung der Förderung muss mittels Verwendungsnachweis bis zum vereinbarten Termin erfolgen. Der Verwendungsnachweis ist mit den in der Förderzusage angeführten Unterlagen zu erbringen. Ein Antrag aufmögliche Fristverlängerung ist schriftlich und rechtzeitig vor Ablauf des festgelegten Termins einzubringen.

Die Bearbeitung neuer Förderungsansuchen kann erst nach Entlastung des entsprechend der Förderzusage vollständig und korrekt erbrachten Verwendungsnachweises vorangegangener Förderungen erfolgen.