Hochwasserrisikomanagementplan

​Die Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre und die damit verbundenen Todesopfer und Milliardenschäden in Europa schärften das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines umfassenden und vorausschauenden Hochwasserrisikomanagements und führten so im Jahr 2007 zur EU-Hochwasserrichtlinie.


Ziel der EU-Hochwasserrichtlinie ist die Schaffung eines europaweiten Rahmens für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, um so zu einer Verringerung der nachteilige Auswirkungen von Hochwässern auf menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit beizutragen. Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie erfolgt in drei Arbeitsschritten, welche in einem Zyklus von sechs Jahren wiederholt werden, um eine laufende Aktualisierung sicher zu stellen:

Schritt 1: Vorläufige Risikobewertung

Basierend auf wasserwirtschaftlichen Grundlagen (Dokumentation vergangener Hochwässer, Abflussuntersuchungen etc.) erfolgt an Hand österreichweit einheitlicher Kriterien durch die einzelnen Bundesländer die Ausweisung von Gebieten, in denen ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht.

Schritt 2: Gefahren- und Risikokarten

Für die identifizierten Risikogebiete werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt.

Schritt 3: Hochwasserrisikomanagementplan

Abschließend werden auf Grundlage der vorläufigen Risikobewertung sowie der Gefahren- und Risikokarten für jedes Risikogebiet Ziele zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen von Hochwässern definiert und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele ausgewählt.


Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplan

Gemäß § 55m Abs. 1b WRG ist der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans zu veröffentlichen, allen interessierten Stellen zum Zwecke ihrer aktiven Beteiligung zu übermitteln und einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterziehen. Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans wurde am 22.12.2020 erstellt und kann aus der Spalte links (Downloads) mit weiteren Informationsunterlagen heruntergeladen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll 6 Monate ab Veröffentlichung dauern (bis 22.06.2021) und durch eine Veranstaltung am 25.02.2021 unterstützt werden. Der Entwurf ist einerseits den bekannten berührten Stellen, das sind insbesondere die in § 108 WRG genannten Amtsstellen, zur Stellungnahme zu übermitteln und andererseits im Wasserinformationssystem Austria sowie bei der Landeshauptfrau oder beim Landeshauptmann jenes Landes, das hiervon berührt wird, zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme aufzulegen beziehungsweise im Internet zur Verfügung zu stellen.

Stellungnahmen können innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des Entwurfes an folgende Postanschrift gesendet werden:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Sektion I
Stubenring 1, 1010 Wien
oder per E-Mail an: hochwasserrichtlinie@bml.gv.at

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden auf WISA veröffentlicht (§55 m WRG) und für die Dauer des Planungszyklus bis 22.12.2027 gespeichert. Personen, die eine Stellungnahme abgeben, haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn die Auffassung besteht, dass den Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, ist die Abgabe einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (in Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at) möglich.