Zum Hauptinhalt springen

Fachverbandsförderung

Das Land Salzburg unterstützt die Salzburger Fachverbände mit der Fachverbandsförderung.


Details für die Gewährung einer Fachverbandsförderung finden Sie in den Richtlinien. Alle Fachverbände und Fachvertretungen erhalten gegen Jahresende eine schriftliche Information zur Antragstellung für das Folgejahr. 

Die Anträge können laufend eingebracht werden, spätestens jedoch bis 30. September des Jahres.

Förderansuchen - bitte prüfen Sie, ob folgende Unterlagen vorliegen:

  • Förderansuchen Landessportbüro
  • Zeichnung des Förderansuchens gem. Vereinssatzungen (Zeichnung in geldwerten Angelegenheiten) 
    Empfehlung: Wenn die Einholung der erforderlichen Unterschriften schwierig ist, gewähren Sie einer vertretungsbefugten Person eine Vollmacht zur Zeichnung von Förderunterlagen und legen Sie die Vollmacht dem Förderansuchen bei.
  • Planbudget für das Förderjahr (alle Einnahmen und Ausgaben)
  • Angepasstes Protokoll (von der Förderstelle übermittelt)
  • Ggf. Listen mit eingesetzten Trainerinnen und Trainern, Kaderlisten, Erfolgsübersicht, …

Verwendungsnachweis - bitte prüfen Sie, ob folgende Unterlagen vorliegen:

  • Formular Verwendungsnachweis
  • Zeichnung des Formulars gem. Vereinssatzungen (Zeichnung in geldwerten Angelegenheiten) 
    Empfehlung: Wenn die Einholung der erforderlichen Unterschriften schwierig ist, gewähren Sie einer vertretungsbefugten Person eine Vollmacht zur Zeichnung von Förderunterlagen und legen Sie die Vollmacht dem Förderansuchen bei.
  • Jahresabschluss
  • Bericht der Rechnungsprüfer
  • Belege mind. in Höhe der gewährten Förderung samt Überweisungsbelegen bzw. Kontoauszügen, aus denen die Überweisungen hervorgehen.
  • Bei Barbelegen ist das Kassenbuch beizulegen, aus dem der Barzahlungsverkehr hervorgeht
  • Bei Belegen, die nicht eindeutig dem Sportbetrieb/Verbandsbetrieb zuzuordnen sind, entsprechende Vermerke der Verwendung auf der Rechnung
  • Inhaltlicher Jahresbericht

Strafregisterbescheinigung