Asyl und Grundversorgung

Menschen, die aufgrund von unwürdigen oder gar lebensbedrohlichen Bedingungen aus ihrem Heimatland flüchten und nach Österreich kommen und um Asyl ansuchen, haben das Recht auf eine menschenwürdige Behandlung und ein Recht auf ein Asylverfahren, das rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht.

Einmal hier angekommen, befinden sich Asylwerbende in einer Lebenslage, die meist eine weitgehende Neu- und Umorientierung in einer noch fremden Umgebung mit sich bringt. Es erfordert viel Kraft und einen festen Willen, diesen Neuanfang zu wagen.

Flüchtling zu sein bedeutet, vieles oder gar alles hinter sich zu lassen – Angehörige und das bisherige kulturell gewohnte Umfeld. Es bedeutet auch, sich mit Wenig bis Nichts auf eine ungewisse Zukunft einzulassen. Dazu gehört: ein Dach über dem Kopf, regelmäßiges Essen und medizinische Behandlung. All dies wird durch die Grundversorgung sichergestellt.

Grundversorgung

Grundversorgung ist die Sicherstellung der Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden für die Dauer des Asylverfahrens bzw während des rechtmäßigen Aufenthalts.

Das Land Salzburg ist im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung mit dem Bund für die Grundversorgung von Asylwerbern, Vertriebenen und anderen nicht abschiebbaren Menschen, die im Bundesland Salzburg wohnen, zuständig.

Grundversorgung erhalten folgende Personen, sofern eine Hilfsbedürftigkeit, also eine Beschaffung der Grundversorgung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist, vorliegt
  • Asylwerbende
  • Subsidiär Schutzberechtigte
  • Fremde mit einem Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen oder Vertriebene
  • Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, soweit sie keine Mindestsicherung beziehen
  • Zeugen oder Opfer von Menschenhandel oder Prostitution
  • Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen

 

Die Leistungen der Grundversorgung umfassen:

  • Unterbringung in geeigneten Unterkünften
  • Verpflegung
  • Bekleidung
  • Krankenversorgung
  • Maßnahmen für pflegebedürftige Personen
  • Information, Beratung und soziale Betreuung
  • Transportkosten
  • Schulbedarf
  • Taschengeld in organisierten Unterkünften
  • Strukturierung des Tagesablaufs
  • Kostenbeitrag für Begräbnis- oder Rückführkosten