Grundsätze und Kriterien

zur Förderung von Entwicklungsprojekten

Projektförderung ist wesentlicher Bestandteil der Entwicklungspolitik des Landes. Diese liegt nicht nur im Interesse der Projektpartner:innen, sondern auch im Interesse des Landes. Dies gilt in gleichem Maße für die entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung. Das Land Salzburg nimmt seine Verantwortung gegenüber benachteiligten Ländern und Gesellschaften wahr. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur internationalen Friedens-, Umwelt- und Sozialpolitik und damit auch für eine Investition in eine zukunftsfähige globalisierte Welt. Das Land stellt deshalb Mittel für Auslandsprojekte sowie für Bildungs- und Informationsarbeit im Inland zur Verfügung.

Grundsätze für Auslandsprojekte

  • Durch das Projekt soll über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein Zugewinn an Möglichkeiten zur Lebensbewältigung sowie die politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Eigenständigkeit der Bevölkerung gestärkt werden.
  • Das Projekt soll vorrangig die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor Ort fördern, und zwar mit einem besonderen Blick auf die Förderung einer demokratischen, ökologischen und konfliktvermindernden Entwicklung.
    Wichtig erscheinen in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Aspekte:
    • Das Projekt soll daran mitwirken bestehenden Benachteiligungen von Mädchen und Frauen entgegenzuwirken, und so zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beizutragen und die Situation vor Ort für die Betroffenen zu verbessern.
    • Maßnahmen zum aktiven Klimaschutz, Anpassungen an den Klimawandel sowie Projekte mit einem Fokus auf sozial-ökologische Nachhaltigkeit werden prioritär behandelt.
    • Durch seine Aktivitäten soll das Projekt dazu beitragen, lokale und regionale Wirtschaftskreisläufe und -akteure zu stärken.
  • Im Rahmen des Projektes ist regionale und lokale Zusammenarbeit mit Personen, Einrichtungen und Institutionen, die bereits Erfahrungen in der Projektumsetzung vor Ort vorweisen können, zentral.
  • Das Projekt soll im Einklang mit den internationalen Nachhaltigkeitszielen (UN-Ziele, Sustainable Development Goals SDGs) stehen und darüber hinaus von der Perspektive im Sinn des Gemeinwohls (Teilhabe, geteilte Verantwortung, gemeinsames Gut) geleitet sein.
  • Bei Infrastrukturprojekten (wie z.B. Schulklassen, einzelne Gebäude von Krankenstationen) sind von Anfang an unterstützende Maßnahmen einzuplanen, die einen dauerhaften Betrieb auch über die reine Laufzeit hinaus wahrscheinlicher machen bzw. sicherstellen können (z.B. Einbindung in lokale Gegebenheiten, Ausbildung von Personal, Informations- / Aufklärungskampagnen, Stipendienprogramme, u.ä.).
  • Das Projekt muss durch begleitende Informations- und /oder Bildungsaktivitäten auch einen Widerhall im Land Salzburg finden.

Grundsätze für Bildungs- und Informationsarbeit im Inland

  • Förderung von Inhalten, die auf strukturelle Änderungen im Sinne einer nachhaltigen und fairen Entwicklung abzielen, vor alleinigen Appellen zur individuellen Verhaltensänderung
  • demokratisches, dialogisches, partnerschaftliches, offenes Lernen vor frontalen Veranstaltungen
  • zu Offenheit und Toleranz erziehendes Lernen mit Einbeziehung kontroversieller Standpunkte vor „der einen entwicklungspolitischen Wahrheit“
  • zu kritischem, ganzheitlichem Denken anregendes Lernen vor moralisierender und appellierender Beeinflussung
  • Einbettung von spezifischen Themen im allgemeinen entwicklungspolitischen Kontext
  • prozesshaftes Lernen vor einmaligen Ereignissen
  • längerfristige vor punktuellen Vorhaben
  • vernetztes vor linearem Lernen
  • aktivierendes Lernen vor reiner passiver Teilnahme

Diese Grundsätze orientieren sich an der „Strategie Global Citizenship Education / Globales Lernen“ der Strategiegruppe Globales Lernen.

Antragskriterien

  • Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Sitz im Land Salzburg haben.
  • Antragstellerinnen und Antragsteller können mehrere Projekte einreichen. Für Auslands- und Inlandsprojekte gilt pro Call und Antragsstellerin eine Förderhöchstsumme von insgesamt 20.000 Euro.
  • Für Schwerpunktsetzungen des Landes Salzburg, derzeit Projekte in Äthiopien, gilt pro Projekt pro Jahr eine Höchstsumme von insgesamt 200.000 Euro mit einer Laufzeit von max. drei Jahren.
  • Das Projekt muss einen wesentlichen Anteil an Eigenmittel vorsehen, das heißt die Förderquote durch das Land Salzburg beträgt maximal 80 %, die restlichen 20 Prozent müssen aus weiteren Quellen lukriert werden. Andere öffentliche Mittel (EU, Bund, usw.) können nicht für die restlichen 20 Prozent Drittmittel eingerechnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Regionalkooperationen, Inlandsprojekte sowie die Schwerpunktsetzungen des Landes Salzburg.
  • Bei jedem Antrag kann ein Overhead kalkuliert werden, der als Teil der vom Land Salzburg finanzierten direkten Kosten maximal zehn Prozent dieses Betrags, höchstens aber 10.000 Euro, ausmachen darf. Als Overhead können solche Ausgaben in Rechnung gestellt werden, welche keine direkten Projektkosten sind, also nicht direkt im geförderten Projekt, sondern bei der Antragstellerin in Österreich anfallen (z.B. anteilige Verwaltungs-, Raum- oder auch Personalkosten, sofern diese nicht von vornherein einem bestimmten Projekt zugeordnet werden können). Solche Gemeinkosten können dann pauschal, d.h. ohne Einzelbelegnachweis, in Rechnung gestellt werden, müssen aber im Laufe der Abrechnung über einen Jahresabschluss nachgewiesen werden.
  • Möglichkeiten der inhaltlichen und finanziellen Kontrolle durch externe Personen müssen gegeben sein. Der Nachweis über die Mittelverwendung ist grundsätzlich durch die Vorlage von Rechnungsbelegen zu erbringen, ab einer Förderhöhe von 50.000 Euro pro Projekt ist die Erbringung eines Audits (finanzielle Prüfung) verpflichtend.
    Diese Regelung betrifft Regionalkooperationen und Projekte im Schwerpunktland, sowie Auslandsprojekte die über mehrere Jahre gefördert werden und dabei die Schwelle von 50.000 Euro ebenfalls erreichen (das gilt auch für Teilprojekte wenn eine Antragstellung für den gleichen Zweck/das gleiche Projekt über mehrere Jahre erfolgt, das Audit ist in diesem Fall nur für die letzte Förderperiode zu erbringen). Die Kosten für das Audit sind im Rahmen der Fördersumme förderbar.
  • Ab einer für ein bestimmtes Projekt gewährten Förderhöhe von zusammen 80.000 Euro im Laufe von 5 Jahren kann ein gemeinsames Reflexionsgespräch vom Beirat eingefordert werden.  Beim Schwerpunktland ist ab einer gewährten Förderhöhe von 200.000 Euro innerhalb einer Laufzeit von drei Jahren eine externe Evaluierung vorzunehmen. Der Zweck einer Evaluierung ist die Wirkungskontrolle der Tätigkeit und somit der Fördermittel durch externe Personen (keine Selbstevaluierung!).
  • Von der Planung bis zur Durchführung muss ein hoher Grad an Beteiligung der Zielgruppen angestrebt werden, und zwar gleichermaßen von Frauen und Männern.
  • Projekte, welche die unterschiedlichen Geschlechtsverhältnisse („Gender-Aspekt“) außer Acht lassen, können nicht berücksichtigt werden.