Inhalt
Forst, Jagd und Fischerei
Die Gruppe Umwelt und Forst ist zuständig für Verfahren nach dem Forstgesetz, beispielsweise Holzfällungen, Rodungen, Forstwegebau, weiters die Forstaufsicht, Sachverständigentätigkeit und Erstattung von Gutachten, Beratung der Waldeigentümer, Mitwirkung bei der forstlichen Förderung sowie Verfahren nach dem Jagdgesetz und dem Fischereigesetz.
Formulare | Antrag | Download |
Antrag auf Bewilligung einer Rodung | 
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Anmeldung zur Rodung einer Waldfläche bis 1000m² | 
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Fällungsbewilligung | 
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Nichtwaldfeststellung | 
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Forstschutzorgan | 
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Jagdschutzorgan | 
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Bestellung eines Jagdleiters/einer Jagdleiterin |  | 
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Feststellung eines Eigenjagdgebiets / Änderung einer Jagdgebietsfeststellung - Antrag |  | 
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Mitteilung einer einheitlichen Jagdbetriebsführung |  | 
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Fischereirechtliche Bewilligung zur Errichtung/Änderung einer Fischteichanlage |  | 
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Fischereischutzorgan | 
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Grundverkehrskommission - Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft |  | 
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Amtstierarzt
Zuständigkeiten: Maßnahmen zur Diagnose, Tilgung und Prophylaxe von Tierseuchen, Beseitigung von Abfällen tierischer Herkunft, Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben bei der Haltung von Nutz- und Heimtieren, Fundtiere, Bewilligung von Tierhandlungen und Veranstaltungen mit Tieren, Kontrolle von Tiertransporten, Zulassung von Transportunternehmen, Ausstellen von Tiertransportunternehmergenehmigungen, Überprüfung der Herstellerbetriebe von Produkten tierischer Herkunft, Rückstandsuntersuchungen, tierärztliche Hausapotheken, veterinärmedizinischer Sachverständigendienst, Fischökologie, Wildbiologie, Maßnahmen bei der Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten, Ausstellen von veterinärbehördlichen Zeugnissen für die Ausfuhr.