Die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften betrifft die Bereiche: Aufsicht über alle Wälder im Bezirk, forstfachliche Beratung der Waldeigentümer, Durchführung von Förderungsprojekten insbesondere Schutzwälder sowie Bereiche des Amtstierarztes.
Die Gruppe Umwelt und Forst ist zuständig für Verfahren nach dem Forstgesetz, beispielsweise Holzfällungen, Rodungen, Forstwegebau, weiters die Forstaufsicht, Sachverständigentätigkeit und Erstattung von Gutachten, Beratung der Waldeigentümer, Mitwirkung bei der forstlichen Förderung sowie Verfahren nach dem Jagdgesetz und dem Fischereigesetz.
Zuständigkeiten: Maßnahmen zur Diagnose, Tilgung und Prophylaxe von Tierseuchen, Beseitigung von Abfällen tierischer Herkunft, Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben bei der Haltung von Nutz- und Heimtieren, Fundtiere, Bewilligung von Tierhandlungen und Veranstaltungen mit Tieren, Kontrolle von Tiertransporten, Zulassung von Transportunternehmen, Ausstellen von Tiertransportunternehmergenehmigungen, Überprüfung der Herstellerbetriebe von Produkten tierischer Herkunft, Rückstandsuntersuchungen, tierärztliche Hausapotheken, veterinärmedizinischer Sachverständigendienst, Fischökologie, Wildbiologie, Maßnahmen bei der Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten, Ausstellen von veterinärbehördlichen Zeugnissen für die Ausfuhr.