Sportwetten - Wettunternehmen

Die Regelungen über das gewerbsmäßige Abschließen und Vermitteln von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen sind Sache der Bundesländer. Es gibt daher in Österreich neun verschiedene Buchmachergesetze. Im Bundesland Salzburg gilt seit 01.06.2017 das Salzburger Wettunternehmergesetz - S.WuG, LGBl. Nr. 32/2017.
Die Tätigkeit eines Wettunternehmers (Buchmacher, Totalisateur, Wettvermittler) in einer oder mehreren Betriebsstätten im Land Salzburg bedarf einer Bewilligung der Landesregierung.

Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

Zur Vermeidung der Nutzung von Sportwetten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung enthält das Salzburger Wettunternehmergesetz in Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien Bestimmungen über Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Bei Verdacht auf Geldwäsche können durch das Whistleblower-System des BMF (Bundesministerium für Finanzen) anonym Hinweise gegeben werden.

Jugendschutz

Nach dem Salzburger Jugendgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nicht an Wetten beteiligen und in Wettbüros aufhalten.


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