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Die Anteile der Gemeinden am österreichischen Steueraufkommen sind die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Sie sind das Ergebnis eines komplexen Aufteilungsverfahrens nach dem
Finanzausgleichsgesetz (FAG 2024). Der Finanzausgleich ist ein Paktum, das von Bund, Ländern und Gemeinden für mehrere Jahre beschlossen wird (aktuell von 2017 bis 2021) und das die Aufteilung des Österreichischen Steueraufkommens regelt.
In einer vertikalen Verteilung wird das Steueraufkommen nach dem im Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgeschriebenen Schlüssel auf die drei Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt. Die Zurechnung des Gemeindeanteils findet dabei zu einem erheblichen Teil nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel statt. Anschließend erfolgt die sogenannte Unterverteilung oder horizontale Verteilung auf die Länder und länderweise auf die Gemeinden.
Abgestufter Bevölkerungsschlüssel:
Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist das zentrale, aber auch am meisten diskutierte und umstrittene Instrument des Finanzausgleichs auf Gemeindeebene. Es handelt sich hierbei um einen Vervielfacher der Bevölkerungszahl, der bewirkt, dass größere Gemeinden pro EinwohnerIn mehr Geld erhalten als kleinere.
Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wurde mehrmals reformiert, wobei diese Reformen immer auf eine Abflachung abzielten. Dabei führen schon geringfügige Veränderungen zu großen Verschiebungen in der Finanzmasse und damit auch zu Einnahmeverlusten bei den größeren Städten und Gemeinden. Im Rahmen des Finanzausgleichs wurden dafür Mittel zum Ausgleich bereitgestellt.