Grundverkehr

Neues Grundverkehrsgesetz in Salzburg mit 1. März 2023 in Kraft

Das neue Salzburger Grundverkehrsgesetz regelt die Erhaltung der ländlichen Struktur und beschränkt Teile des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Grundstücken und Immobilien.

Zentrale Änderungen

  • Neudefinition des Begriffs „Landwirt"
  • Neudefinition von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken mit Betonung der tatsächlichen Nutzung sowie Ausdehnung der Nutzungsverpflichtung auf 15 Jahre.
  • Einführung eines am Ertragswert orientierten Bodenrichtpreises statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises, deutliche Dämpfung der Preise und somit leistbar für aktive Landwirte .
  • Beim Kauf von Liegenschaften und Wohnungen braucht es künftig eine Positiverklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz, somit sind Zweitwohnsitze und Leerstand ausgeschlossen.
  • Fristen für die Aufnahme der Nutzung: ein Jahr für bebautes Grundstück, fünf Jahre bei umfassender Sanierung eines Gebäudes, sieben Jahre bei unbebauten Grundstücken.
  • Überwachung und Sanktionsmaßnahmen liegen beim Grundverkehrsbeauftragten, somit konsequente Rückabwicklung bei Nichteinhaltung


Richtpreis-Verordnung 2023 (noch nicht in Kraft)

Kundmachung von Rechtsgeschäften, in denen die Ausübung eines Eintrittsrechts in Betracht kommt

Aktuelles Verzeichnis der bestellten oder anerkannten Überwachungsorgane (noch nicht bestellt)