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| | AufnahmebedingungenFür die landwirtschaftlichen Fachschulen: - Ein positiver Abschluss der 4. Klasse Hauptschule, Neue Mittelschule oder AHS-Unterstufe ist Voraussetzung.
- Die 1. Klasse ersetzt das 9. Pflichtschuljahr (Polytechnische Schule).
- Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular bis Ende Februar an die Direktion der jeweiligen Schule.
Für die landwirtschaftliche Berufsschule für Gartenbau: DauerGartenbauberufsschule: 28 Wochen in 3 Jahren - 1. Schulstufe: Jänner, Februar, März
- 2. Schulstufe: September, Oktober
- 3. Schulstufe: November, Dezember, Jänner
Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule Fachrichtung Landwirtschaft und Pferdewirtschaft: 6 Semester - 1. Schulstufe: September bis Juli
- 2. Schulstufe: September bis Ende Mai
- 3. Schulstufe: September bis Mitte Mai
- Pflichtpraktikum: 12 Wochen zwischen 2. und 3. Klasse
Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement: 6 Semester - 1., 2. und 3. Schulstufe: September bis Juli
- Pflichtpraktikum: 10 Wochen Jänner bis März in der 3. Klasse
Die Unterrichtswoche dauert generell von Montag bis Freitag. |
| | Die Ausbildung ist auf den großen und noch wachsenden Anteil an Nebenerwerbslandwirtschaften abgestimmt und mehrberuflich mit verschiedenen Schwerpunkten. Sie beginnt mit der 9. Schulstufe (Polytechnische Schule) und bringt Lehrzeitverkürzungen bei verschiedenen Berufen. Ausbildungsschwerpunkte Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement Wahlpflichtmodule der Fachrichtung LandwirtschaftLehrpläneverordnung 2025
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| | Die landwirtschaftlichen Fachschulen sind mit Schülerheimen ausgestattet. Diese bieten den Schülerinnen und Schülern Unterkunft und Verpflegung. Beiträge ab 1. September 2024- Monatlicher Internatsbeitrag: 390 Euro
- Monatlicher Halbinternatsbeitrag: 155 Euro
- Monatlicher Halbinternatsbeitrag mit Frühstück: 185 Euro
SchulzeitregelungDie Unterrichtswoche dauert von Montag bis Freitag. Ferialzeiten- Herbstferien: Sonntag, 27. Oktober 2024, bis Donnerstag, 31. Oktober 2024
- Weihnachtsferien: Montag, 23. Dezember 2024, bis Montag, 6. Jänner 2025
- Semesterferien: Montag, 10. Februar 2025, bis Sonntag, 16. Februar 2025
- Osterferien: Samstag, 12. April 2025, bis Montag, 21. April 2025
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| | Beim Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule besteht Anspruch auf Schulbeihilfe und/oder Heimbeihilfe zuzüglich Schulfahrtbeihilfe. Antragsformulare für Schülerbeihilfen sind in den Verwaltungsbüros der Schulen erhältlich. Grund- und Höchstbeträge- Schulbeihilfe: 1.608 Euro
- Heimbeihilfe: 1.964 Euro
- Fahrtkostenbeihilfe: 150 Euro
VoraussetzungDer Schüler/die Schülerin muss sozial bedürftig sein. Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße. Nachweise- Einheitswertbescheid des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und der Zupachtungen
- Einkommensnachweise über Karenzurlaubsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenentgelt
- Schulbesuchs- und Inskriptionsbestätigungen der unversorgten Geschwister der Schülerin/des Schülers
Alle Einkommensnachweise müssen sich auf das Vorjahr der Antragsstellung beziehen. Anträge an:Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 4, Referat 4/11 Landwirtschaftliches Schulwesen und Betriebe Postfach 527, 5010 Salzburg Unterstützung vom Landwirtschaftlichen SchulvereinBedürftige Schülerinnen und Schüler können durch den Landwirtschaftlichen Schulverein bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen unterstützt werden. Antragsformulare liegen im Verwaltungsbüro der jeweiligen Schule auf. |
| | Die Schülerinnen und Schüler der Landwirtschaftlichen Fachschulen absolvieren im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung ein Pflichtpraktikum. Fachrichtungen Landwirtschaft und PferdewirtschaftPflichtpraktikum in der Dauer von 12 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse auf einem Landwirtschaftlichen Betrieb Fachrichtung Betriebs- und HaushaltsmanagementPflichtpraktikum in der Dauer von 10 Wochen als Winterpraktikum in der 3. Klasse in einem gewerblichen Betrieb / in einem Betrieb im Sozialbereich / in einer Kinderbetreuungseinrichtung Informationen zur SchülerhaftpflichtversicherungInformationen zur Haftpflicht bei einer Schnupperlehre |
| | Einstieg Serviceportal Bund Anleitung
Reisemanagement (ESS) für Lehrer: Der Zugriff auf das Employee-Self-Service für das Reisemanagement (ESS) im Serviceportal Bund (service.gv.at) erfolgt über Ihre ID Austria. Es gibt die mobile App „SPB Serviceportal Bund", mit der Sie alle notwendigen Schritte am Handy durchführen können. Die App bietet auch die Möglichkeit für Push-Benachrichtigungen, sodass Sie schnell Rückmeldungen erhalten können und ist verfügbar im Google Play-Store (Android) und im App-Store von Apple (Apple iOS). Kurzanleitungen zum Reisekostenmanagement ESS (Employee Self Service):
Sollten Sie Ihr Wissen in ESS weiter vertiefen wollen, stehen Ihnen im Service Portal des Bundes weitere detaillierte Unterlagen des Bundeskanzleramtes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Lehrpersonen) und Vorgesetzte (Schulleitungen) zur Verfügung.
Sie finden diese Unterlagen unter: Serviceportal Bund (service.gv.at)/Verfahrensinformationen - Personalverfahren des Bundes - Schulungsunterlagen - Employee Self Services (ESS-RM und ESS-ZW)
Nutzen Sie bitte auch die didaktisch aufbereiteten Lehrvideos des Bundeskanzleramtes:
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