Das Land Salzburg ist für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen des Landes Schulbehörde und für die Lehrerinnen und Lehrer sowie Bediensteten in diesen Schulen Dienstbehörde. Im Referat Landwirtschaftliches Schulwesen und Betriebe werden die pädagogischen und organisatorischen Belange der Schulen, Schülerheime und Lehrbetriebe sowie die dienstrechtlichen Aufgaben für Lehrerinnen und Lehrer sowie sonstige Bedienstete dieser Schulen wahrgenommen.
Für die landwirtschaftlichen Fachschulen:
Für die landwirtschaftliche Berufsschule für Gartenbau:
Gartenbauberufsschule: 28 Wochen in 3 Jahren
Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung Landwirtschaft und Pferdewirtschaft: 6 Semester
Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement: 6 Semester
Die Unterrichtswoche dauert generell von Montag bis Freitag.
Die Ausbildung ist auf den großen und noch wachsenden Anteil an Nebenerwerbslandwirtschaften abgestimmt und mehrberuflich mit verschiedenen Schwerpunkten. Sie beginnt mit der 9. Schulstufe (Polytechnische Schule) und bringt Lehrzeitverkürzungen bei verschiedenen Berufen.
Die landwirtschaftlichen Fachschulen sind mit Schülerheimen ausgestattet. Diese bieten den Schülerinnen und Schülern Unterkunft und Verpflegung.
Beim Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule besteht Anspruch auf Schulbeihilfe und/oder Heimbeihilfe zuzüglich Schulfahrtbeihilfe. Antragsformulare für Schülerbeihilfen sind in den Verwaltungsbüros der Schulen erhältlich.
Der Schüler/die Schülerin muss sozial bedürftig sein. Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße.
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können durch den Landwirtschaftlichen Schulverein bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen unterstützt werden. Antragsformulare liegen im Verwaltungsbüro der jeweiligen Schule auf.
Die Schülerinnen und Schüler der Landwirtschaftlichen Fachschulen absolvieren im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung ein Pflichtpraktikum.
Pflichtpraktikum in der Dauer von zwölf Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse auf einem Landwirtschaftlichen Betrieb
Pflichtpraktikum in der Dauer von zehn Wochen als Winterpraktikum in der 3. Klasse in einem gewerblichen Betrieb oder in einem Betrieb im Sozialbereich oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung