Inhalt
Manche Erkrankungen (z.B. Muskeldystrophie, Multiple Sklerose) können zu körperlichen Ein-schränkungen führen. Die Betroffenen sind dadurch auf Unterstützung im Alltag angewiesen.
Mit der Persönlichen Assistenz können diese Personen „in den eigenen vier Wänden“ Unterstützungsleistungen selbstbestimmt in Anspruch nehmen.
Die Assistentinnen bzw. Assistenten unterstützen unter Anleitung zum Beispiel:
- bei der Grundversorgung (z.B. Hilfe beim Aufstehen, beim An- und Auskleiden, beim Essen, bei der Körperpflege),
- im Haushalt (z.B. bei Wäscheversorgung, Reinigung, Einkauf),
- bei der Mobilität, in der Freizeit und bei Terminen und Erledigungen außer Haus.
Auch Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung und/oder einer psychischen Beeinträchtigung können unter bestimmten Umständen eine Persönliche Assistenz beantragen. Zu beachten ist, dass die Persönliche Assistenz an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist. Zum Beispiel müssen die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller zwischen 18 und 65 Jahren alt sein und über bestimmte Kompetenzen verfügen (z.B. Anleitungskompetenz). Die genauen Voraussetzungen sind in der Förderrichtlinie Persönliche Assistenz im Privatbereich festgelegt:
Die Rechtsgrundlage für Persönliche Assistenz im Privatbereich ist § 4b Abs 2 Salzburger Teilhabegesetz. Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch.
Zuständigkeiten und Antragstellung
Die Persönliche Assistenz im Privatbereich (PAP) ist ein Leistungsangebot des Landes Salzburg.
Weiters gibt es die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA), die für Menschen mit Behinderungen eine Unterstützung am Arbeitsplatz, am Arbeitsweg und bei Ausbildungen (Studium, Lehre, Praktikum) bietet. Die PAA wird vom Sozialministeriumservice organisiert. Nähere Informationen zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz finden Sie hier:
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
In Salzburg gibt es für Persönliche Assistenz im Privatbereich und Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ein gemeinsames Antragsformular samt Selbsteinschätzungsbogen:
Im Anhang des Antragsformulars finden sich ausführliche Informationen zur Persönlichen Assistenz. Bitte lesen Sie sich diese vor der Antragstellung durch.
Der ausgefüllte Antrag samt Selbsteinschätzungsbogen kann – egal, ob der Antrag für Persönliche Assistenz im Privatbereich oder für Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz oder für beide Leistungen gestellt wird – bei beiden Stellen eingebracht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt dann für den Bereich der PAP beim Land Salzburg und für die PAA beim Sozialministeriumservice.
Kontakt:
- Persönliche Assistenz im Privatbereich (PAP)
Koordinationsstelle Persönliche Assistenz
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 3 – Soziales
Referat 3/05 - Behinderung und Inklusion
Fischer-von-Erlach-Straße 47
5020 Salzburg
Telefon: +43 662 8042-3554
Mail: persoenliche.assistenz@salzburg.gv.at
- Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
Sozialministeriumservice – Landesstelle Salzburg
Auerspergstraße 67a
5020 Salzburg
Telefon: +43 662 88 983-0
Fax: 05 99 88-3499
Mail: post.salzburg@sozialministeriumservice.at
Für Peerberatungen zur Persönlichen Assistenz steht folgende Einrichtung zur Verfügung:
- Verein „knack:punkt - Selbstbestimmt Leben Salzburg"
Aignerstraße 69
5026 Salzburg
Telefon: + 43 677 614 264 95
Mail: info@knackpunkt-salzburg.at
Web: http://www.knackpunkt-salzburg.at