Luftreinhaltung

saubere Luft für Salzburg

Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) enthält in Anlage 1 zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe. Wird einer dieser Grenzwerte überschritten, so ist vom Landeshauptmann eine Statuserhebung sowie ein Luftreinhalteprogramm mit geeigneten Maßnahmen zu erstellen.

Gegenstand der Statuserhebung ist eine Darstellung der Immissionssituation, die Beschreibung der meteorologischen Situation, die Feststellung und Beschreibung der in Betracht kommenden Emittenten samt einer Abschätzung ihrer Emissionen und letztlich die Feststellung des voraussichtlichen Sanierungsgebietes, in welchem Maßnahmen zu treffen sein werden.

Auf Grund der Überschreitungen von Stickstoffdioxid und Feinstaub wurde im Jahr 2005 ein Maßnahmenpaket des Landes beschlossen, welches umfangreiche Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorsah. Das im Jahr 2008 aktualisierte Luftreinhalteprogramm 2008 beinhaltet über weitere 60 Einzelmaßnahmen. Diese Maßnahmen berühren den Verkehrsbereich ebenso wie das Wohnen, die Raumordnung, die Wirtschaft und vieles mehr. Im Luftreinhalteprogramm 2013 wurden weitergehende Maßnahmen aufgelistet, kurz beschrieben und deren Wirkung, soweit möglich, dargestellt. Aufgrund des Dieseskandal wurde im Jahr 2019 das Luftreinhalteprogramm 2019 um weitere Maßnahmen ergänzt.

Die bisherigen Maßnahmen zeigen bereits deutlich sichtbare und vor allem messbare Erfolge. Der Rußanteil (EC) vom Feinstaub konnte an allen Messstellen seit dem Jahr 2000 um mehr als 80 % reduziert werden. Ebenso gibt es einen deutlichen Rückgang bei PM2.5 der an der verkehrsbelasteten Messstelle Salzburg Rudolfsplatz seit dem Jahr 2005 mehr als halbiert wurde. Auch durch die Einführung der flexiblen Geschwindigkeitsbeschränkung an der Tauernautobahn und  der Salzburger Stadtautobahn konnten die Stickstoffoxidemissionen reduziert werden.

Seit nunmehr drei Jahren werden alle Grenzwerte landesweit eingehalten und es wurde das Luftreinhalteprogramm 2023 aktualisiert.