Nostrifikation Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe

Anträge für das Berufsanerkennungsverfahren im Land Salzburg

Die Ausübung von Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen in Österreich bedarf einer entsprechenden Berufsberechtigung. Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist daher eine Anerkennung oder Nostrifikation durch die zuständigen österreichischen Behörden vor der Ausübung des Berufs unabdingbar.

Die Ausbildungen in den Gesundheitsberufen (gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegeassistenz etc.) beruhen ebenso wie in anderen Berufen in den einzelnen Staaten auf unterschiedlichen Ausbildungskonzepten und Ausbildungssystemen. Im Ausland erworbene Ausbildungen bzw. die diese Ausbildung bescheinigenden Urkunden können anerkannt werden, wenn die dort absolvierte Ausbildung die in Österreich notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt hat, also gleichwertig ist.

Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss sowohl in der theoretischen, als auch in der praktischen Ausbildung gegeben sein. Wenn die Ausbildung inhaltlich und/oder umfangmäßig nicht oder nicht auf allen Gebieten gleichwertig ist und die für die Ausübung in Österreich notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichend vermittelt hat, muss eine Ergänzungsausbildung absolviert werden.

Gerne stehen Ihnen die MitarbeiterInnen unseres Welcome-Centers für eine Beratung und Begleitung im Nostrifikationsprozess zur Verfügung.