Staatsbürgerschaft

Verleihung, Beibehaltung, Feststellung

Die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft ist nur mit vorhergehender Terminvereinbarung möglich. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zu uns.

Beibehaltung

Wer freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft. Es gibt jedoch die Möglichkeit, vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Voraussetzungen

Die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft kann Personen, die seit Geburt Österreicher sind, bewilligt werden, wenn im Privat- und Familienleben des Antragstellers ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt. Die Beibehaltung muss bei Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch Abstammung erworben haben, wegen der von ihnen bereits erbrachten und von ihnen noch zu erwartenden Leistungen im Interesse der Republik liegen. Zudem müssen die allgemeinen Verleihungsvoraussetzungen (ausgenommen Lebensunterhalt) sinngemäß erfüllt sein. Der fremde Staat muss der Beibehaltung zustimmen. Die fremde Staatsangehörigkeit muss binnen zwei Jahren erworben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit Begründung, dass in Ihrem Privat- und Familienleben ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt oder Nachweise hinsichtlich Ihrer Leistungen im Interesse der Republik
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Kopie des österreichischen Reisepasses
  • Meldebestätigung
  • Strafregisterauszug vom Wohnsitz im Ausland
Fremdsprachige Unterlagen müssen von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein.

Kosten (Stand Jänner 2024)

  • Bewilligung an einen Erwachsenen: 1.165 Euro
  • Bewilligung an einen Minderjährigen: 582 Euro
  • Antrag: 14,30 Euro
  • Strafregisterauszug: 14,30 Euro
  • sonstige Beilagen: 3,90 Euro je Beilage

Zuständige Behörde

Die Salzburger Landesregierung ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder die Evidenzstelle im Bundesland Salzburg haben. Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden.
Amt der Salzburger Landesregierung, Landesamtsdirektion
Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft
Fasaneriestraße 35, 5020 Salzburg
E-Mail: w-stb@salzburg.gv.at

Feststellung

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft
  • jemals erworben haben,
  • tatsächlich jetzt noch besitzen,
  • verloren haben oder
  • zu einem bestimmten Zeitpunkt besessen haben,
können Sie einen Antrag auf Feststellung der Staatsbürgerschaft stellen.


Zuständige Behörde

Die Salzburger Landesregierung ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden.
Amt der Salzburger Landesregierung, Landesamtsdirektion
Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft
Fasaneriestraße 35, 5020 Salzburg
E-Mail: w-stb@salzburg.gv.at
Bitte schreiben Sie uns vor der Antragstellung ein E-Mail. Sie erhalten eine Information über die erforderlichen Unterlagen, da dies vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.

Kosten (Stand Jänner 2024)

Für den Feststellungsbescheid ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 582 Euro zu entrichten. Für die erforderlichen Beilagen fallen zusätzlich Gebühren an.