Inhalt
Der
Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin wird vom Landtag gewählt und
vertritt diesen nach außen. Sie wacht darüber, dass die Würde und die
Rechte des Landtags gewahrt bleiben, handhabt die Geschäftsordnung und
sorgt für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. Der
Landtagspräsident /die Landtagspräsidentin leitet die Sitzungen des
Landtags, beurkundet das verfassungsmäßige Zustandekommen eines
Landesgesetzes, gelobt die Mitglieder der Landesregierung auf die
Landesverfassung an und enthebt diese auch des Amtes.
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Seit 13. Juni 2018 ist die Juristin
Dr. Brigitta Pallauf
(ÖVP) Präsidentin des Salzburger Landtags. Sie übte dieses Amts bereits
von 2013 bis 2018 aus und war 2018 Mitglied der Salzburger
Landesregierung. Zweiter Präsident ist der Faistenauer Unternehmer KommR
Andreas Teufl (FPÖ).
Für die Erfüllung ihrer Aufgabe ist der Präsidentin die
Landtagsdirektion
als Verwaltungs- und Serviceeinrichtung zur Seite gestellt, die sie in
allen administrativen Belangen unterstützt. Die Landtagsdirektion steht
unter der Leitung von Landtagsdirektor Wolfgang Kirchtag.
Ein weiteres Beratungsorgan ist die sogenannte
Präsidialkonferenz.
Ihr gehören neben der Präsidentin, der Zweite Präsident sowie die
Klubobleute der Landtagsparteien an. Die Präsidialkonferenz berät die
Präsidentin in grundsätzlichen Angelegenheiten des Landtags,
insbesondere aber auch bei der Vorbereitung der Sitzungen des Landtags
und der Leitung der Verhandlungen.
Rückblick
Präsidenten des Salzburger Landtages 1921-2021