Gewerbliche Betriebsanlagen

Unter einer gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen, die nicht bloß vorübergehend der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit dient. Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet und betrieben werden, wenn sie wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind.

Ansuchen

Voraussetzung für die Durchführung eines Betriebsanlagenverfahrens ist es, dass bei der zuständigen Behörde ein Ansuchen mit bestimmten Projektunterlagen gestellt wird. Die Projektunterlagen sind zusammen mit dem Ergebnis einer Verhandlung an Ort und Stelle die Grundlage für die behördliche Entscheidung. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde des jeweiligen Betriebsstandortes.Das Ansuchen ist in einfacher Ausfertigung, die Projektsunterlagen sind in vierfacher Ausfertigung erforderlich. Ohne Ansuchen und/oder Projektsunterlagen darf und kann die Behörde das Verfahren nicht durchführen und auch nicht entscheiden.


Änderung einer bestehenden Anlage

Eine beabsichtigte Änderung einer bestehenden und  genehmigten Betriebsanlage ist unter den selben Voraussetzungen wie die Neuerrichtung genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen reicht es aus, dass beabsichtigte Änderungen der zuständigen Behörde vor ihrer Durchführung angezeigt werden. Eine Anzeige reicht aus, wenn durch die beabsichtigte Änderung die von der Anlage bewirkten nachteiligen Auswirkungen nicht erhöht werden und keine weiteren negativen Auswirkungen zu erwarten sind.


Erforderliche Unterlagen

Ansuchen (einfach):
  • formloses Ansuchen (von der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zum Herunterladen)
  • Anrainerverzeichnis (Liste mit Namen und Anschrift des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke)
  • Emissionen (Emissionsdatenblatt - Unterlagen über Lärm, Luftschadstoffe etc.): Im Sinne einer Kosten- und Zeitersparnis wird ersucht, auch diese Unterlagen betreffend Emissionen in vierfacher Ausfertigung beizulegen.
  • Beurteilungsunterlagen für jenen Bereich der Anlage, der zusätzliche andere Genehmigungen nach Verwaltungsvorschriften des Bundes benötigt (zum Beispiel wasserrechtliche Bewilligung, eisenbahnrechtliche Bewilligung)

Projektunterlagen (vierfach):
  • Betriebspläne und Skizzen (Grund- und Aufrisspläne sowie Schnitte im Maßstab von 1:50 bis 1:200, inklusive Raumhöhen, Belichtungs-, Sicht- und Belüftungsflächen, Brandschutzmaßnahmen etc.)
  • Betriebsbeschreibung (Angabe des Zwecks der Anlage, des Arbeits- oder Produktionsablaufes unter Angabe der Betriebsmittel, Lagerungsort der Betriebsmittel, Zahl der Arbeitnehmer, Betriebszeiten, Angaben über Abwasserentsorgung)
  • Lageplan (bestehende und geplante Bauten, betriebliche Verkehrsflächen, Einbindung in öffentliche Strassen, Lagerflächen, nächstgelegene benachbarte Bauten etc.)
  • Abfallwirtschaftskonzept (Beschreibung der anfallenden Abfälle: Art, Mengen, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Entsorgung; Angaben über Branche und Zweck der Anlage; verfahrensbezogene Darstellung des Betriebes, Abschätzung der zukünftigen Entwicklung)
  • Geräte- oder Maschinenverzeichnis (Type, Funktion, Anschlusswert Maschinenaufstellungsplan etc.)