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Je nach Anforderungen und Gegebenheiten sind unterschiedliche Modelle möglich:
Gemeinschaftliche
Erzeugungsanlagen (GEA)
… sind seit 2017 möglich und erlauben es, selbst erzeugten Strom
innerhalb eines Grundstückes oder Gebäudes durch mehrere Parteien zu
verbrauchen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Erneuerbare Energiegemeinschaften
(EEG)
… ermöglichen das Erzeugen, Verbrauchen, Speichern und Verkaufen
von erneuerbarer Energie über die Grundstücksgrenzen hinweg. Dies ist nur
möglich, wenn sich die Mitglieder im selben Lokal- oder Regionalbereich
befinden.
Folgende finanzielle Anreize bestehen: Entfall des Erneuerbaren
Förderbeitrags; Befreiung von der Elektrizitätsabgabe und reduzierte
Netzentgelte.
Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
… bieten die Möglichkeit Strom innerhalb des Konzessionsgebiets
eines Netzbetreibers (aktuell) bzw. in ganz Österreich (ab Mitte 2023) an
andere Teilnehmer:innen zu verteilen. BEGs sind auf elektrische Energie
beschränkt. Ein Anrecht auf reduzierte Netzentgelte und Abgaben ist nicht
gegeben.