Institutionelle Einrichtungen

Pädagogische Konzeption

Zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Bildungs- und Betreuungsarbeit in einer institutionellen Einrichtung hat das pädagogische Personal in Abstimmung mit dem Träger der Einrichtung innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme des Betriebs eine pädagogische Konzeption zu erstellen und alle 5 Jahre zu überarbeiten. (§ 14 S.KBBG) 

Im ZEKIP gibt es verschiedene Möglichkeiten für fachliche Begleitung beim Erstellen, Überarbeiten und Anpassen der pädagogischen Konzeption.


Krisenmanagement


Formulare und Anträge

Änderung Leitung
Aufnahme Kind / Überschreitung
Bau/(Neu)Bewilligung einer KBBE
Einverständniserklärung
Elternbeirat