Institutionelle Einrichtungen
Inhalt
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Bildungs- und Betreuungsarbeit in einer institutionellen Einrichtung hat das pädagogische Personal in Abstimmung mit dem Träger der Einrichtung innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme des Betriebs eine pädagogische Konzeption zu erstellen und alle 5 Jahre zu überarbeiten. (§ 14 S.KBBG)
Im
ZEKIP gibt es verschiedene Möglichkeiten für fachliche Begleitung beim Erstellen, Überarbeiten und Anpassen der pädagogischen Konzeption.
Änderung Leitung
Aufnahme Kind / Überschreitung
Befristete Gruppenführung
Wenn eine gesetzlich erforderliche Fachkraft für die Gruppenführung nicht zur Verfügung steht, können Ausnahmegenehmigungen bei der Landesregierung beantragt werden.
Bau/(Neu)Bewilligung einer KBBE
Einverständniserklärung
Elternbeirat