Kann jemand den Heimaufenthalt nicht oder nicht zur Gänze selbst bezahlen, übernimmt die Sozialhilfe unter bestimmten Voraussetzungen die Restkosten.
Voraussetzungen für einen Zuschuss durch die Sozialhilfe sind:
- fehlendes oder nicht ausreichendes Einkommen
- österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich) bzw. Gleichstellung mit anderen Staaten
- Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit
Antragstellung
Der
Antrag auf Sozialhilfe ist mittels Formular beim zuständigen Wohnsitzsozialamt
einzubringen. Vor einer Heimaufnahme ist im eigenen Interesse eine Beratung durch die Sozialhilfestellen über die Rechtsansprüche und über die Finanzierung des Aufenthaltes von Vorteil.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden
Freibetrag
Wird der Aufenthalt in einem Seniorenheim von der Sozialhilfe mitfinanziert, verbleiben der Bewohnerin und dem Bewohner ein Freibetrag (ehemals genannt "Taschengeld") sowie der 13. und 14. Pensionsbezug (Sonderzahlungen) zur freien Verfügung .
Freibetrag für Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenheimen (Werte: 2025)
Personen, die in einem Seniorenheim eine Zuzahlung von
der Sozialhilfe erhalten, haben Anspruch auf Gewährung eines Geldbetrages zur Abdeckung
persönlicher Bedürfnisse (Mindestfreibetrag) bzw hat
ihnen ein Freibetrag zu verbleiben,
(ehemals Taschengeld genannt). Dieser beträgt 20
Prozent einer allfälligen Pension, mindestens jedoch 20 Prozent des
monatlichen Richtsatzes für
Alleinstehende bzw. Alleinerziehende (SUG). Wer
Pflegegeld bezieht, dem verbleiben zusätzlich 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3
(57,70 Euro).
Die Sonderzahlungen (13. und 14. Pensionsbezug)
sowie bestimmte andere eigene Mittel (Verordnung über den Einsatz der
eigenen Mittel im Sinn des §
8 Abs 1 Salzburger Sozialhilfegesetz) bleiben zur freien Verfügung.
Mindestfreibetrag / Monat:
- ohne Pflegegeld mindestens.................. 241,80 Euro
- mit Pflegegeld mindestens.................... 299,50 Euro
Höchstfreibetrag / Monat:
- ohne Pflegegeld höchstens................... 664,96 Euro
- mit Pflegegeld höchstens..................... 722,66 Euro
Tarifobergrenzen Seniorenheime 2025 in Euro
Pflegegeldstufe Grund- und Pflegetarif Pflegetarif allein
Pflegegeldstufe 0 49,04 Euro --
Pflegegeldstufe 1 75,29 Euro 26,25 Euro
Pflegegeldstufe 2 91,09 Euro 42,05 Euro
Pflegegeldstufe 3 132,69 Euro 83,65 Euro
Pflegegeldstufe 4 159,69 Euro 110,65 Euro
- Pflegegeldstufe 5 176,99 Euro 127,95 Euro
- Pflegegeldstufe 6 185,39 Euro 136,35 Euro
- Pflegegeldstufe 7 189,69 Euro 140,65 Euro
Der Grundtarif (49,04 Euro) besteht aus: