Inhalt
Das
AsylG (§ 64 AsylG 2005) sieht vor, dass der inhaltlichen Prüfung eines
Asylantrags ein Zulassungsverfahren vorgelagert ist. Es wird in der
Erstaufnahmestelle (EAST), gemäß der Asylgesetzdurchführungsverordnung,
durchgeführt. Asylwerbende haben keine freie Wahl auf eine bestimmte
Rechtsberaterorganisation, sondern werden nach dem Zufallsprinzip
zugeteilt. Die Betroffenen werden über die Beratungsorganisation
informiert. Der/die RechtsberaterIn selbst hat die Tätigkeit objektiv
und nach bestem Wissen wahrzunehmen.
Die Rechtsberatung im Asylverfahren hat folgende Aufgaben:
- Information über asyl- und fremdenrechtliche Fragen inkl. Ablauf und Aussichten des Asylverfahrens,
- Beratung und Unterstützung von Asylwerbenden beim Einbringen einer Beschwerde beim Asylgerichtshof,
- Rechtsberatung im Falle einer Ablehnung eines Antrages auf Asyl unter Darlegung der Erfolgsaussichten der Beschwerde,
- Aufklärung über die freiwillige Rückkehr ins Heimatland.
Im Land Salzburg wird die Rechtsberatung zum Asylverfahren von folgenden Organisationen durchgeführt:
Unabhängige Beratung Salzburg
Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH
Lehener Straße 26, 5020 Salzburg
Telefon: +43 (0) 664/886 823 21
Fax: +43 (0) 662/234 66 25 30
BBU Rechtsberatung für Asylwerbende im BeschwerdeverfahrenHandelszentrum 7-9, 1. Stock, 5101 Bergheim
Telefon: +43 1 2676 870 9 420
rechtsberatung.salzburg@bbu.gv.at