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Kostenfreies Kinderimpfprogramm

Eine Reihe von Infektionen treten hauptsächlich im Kindesalter auf. Es stimmt leider nicht, dass das Durchmachen dieser Kinderkrankheiten, die man in jedem Lebensalter bekommen kann, gut für das Kind ist. Solche Erkrankungen können zu schwerwiegenden Komplikationen und zu einer Schwächung des Immunsystems führen. Frühzeitiges Impfen schützt Ihr Kind vor solchen schweren Verläufen.
 

Mit 1. Jänner 2026 werden die Abläufe der kostenfreien Kinderimpfungen im Bundesland Salzburg digitalisiert und für alle Beteiligten vereinfacht. Dafür wurde vom Land Salzburg das Salzburger Digitale Impfsystem (SALDIS) entwickelt. Mit der Einführung von SALDIS werden die bisher verwendeten papierbasierten Impfgutscheine abgelöst.

Was müssen Sie machen, damit Ihr Kind eine kostenfreie Kinderimpfung erhält?

  1. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
  2. Weisen Sie bei der Anmeldung in der Ordination die e-card des Kindes vor.
  3. Ihr Kind erhält die Impfung.

Was ändert sich ab 1. Jänner 2026 für Sie?

  • Impfstoffe aus dem kostenfreien Kinderimpfprogramm können nicht mehr in Apotheken abgeholt werden. Die Impfstoffe sind zukünftig in den ärztlichen Ordinationen vorrätig (weitere Informationen unter „Impfstoffe aus dem kostenfreien Kinderimpfprogramm“).
  • Alle Impfungen aus dem kostenfreien Kinderimpfprogramm werden im e-Impfpass dokumentiert (weitere Informationen siehe „Eintragung der Impfungen in den e-Impfpass“).
  • Das Gutscheinheft in Papierform wird nicht mehr benötigt.

Wer erhält eine kostenfreie Kinderimpfung im Bundesland Salzburg?

Alle Kinder vor Schuleintritt erhalten im niedergelassenen Bereich eine kostenfreie Kinderimpfung, wenn sie:

  • ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg gemeldet haben und
  • eine österreichische Sozialversicherungsnummer besitzen.

Impfstoffe aus dem kostenfreien Kinderimpfprogramm

Um Kühlkette und Qualität der Impfstoffe sicherzustellen, werden diese ab 1. Jänner 2026 nicht mehr an Privatpersonen in Apotheken abgegeben. Stattdessen sind diese Impfstoffe in ärztlichen Ordinationen vorrätig. Das dient der Qualitätssicherung und ermöglicht einen einfacheren Impfablauf.

Eintragung der Impfungen in den e-Impfpass

Ab 1. Jänner 2026 werden alle Impfungen aus dem kostenfreien Kinderimpfprogramm im e-Impfpass dokumentiert.

  • Informationen: Elektronischer Impfpass (e-Impfpass) | Gesundheitsportal
  • Vorteile: Der e-Impfpass kann nicht verloren gehen. Sie behalten jederzeit den Überblick über die Impfungen Ihres Kindes.
  • Auf Wunsch zusätzlich: Ein Eintrag im klassischen Impfpass in Papierform ist weiterhin möglich.
  • Einsicht: Für die persönliche Einsicht benötigen Sie eine aktive ID Austria. Ohne ID Austria können Sie sich die Einträge in der Ordination oder in der Apotheke ausdrucken lassen.
  • Direkter Zugriff (Login erforderlich): Login e-Impfpass

Wichtige Hinweise

  • Sollte der Hauptwohnsitz Ihres Kindes in einem anderen Bundesland liegen, bitten wir Sie, sich bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Arzt oder bei der zuständigen Gesundheitsbehörde über die im Hauptwohnsitz-Bundesland geltenden Richtlinien zu informieren.
  • Es dürfen weder Kosten für die Impfstoffe des kostenfreien Kinderimpfprogramms (laut gültigem Impfplan) noch für etwaige Honorare für Sie entstehen. Sollten Kosten für Sie entstanden sein, bitte kontaktieren Sie uns unter kinderimpfung@salzburg.gv.at.
  • Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder informieren Sie sich unter Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder | Gesundheitsportal.

Säuglinge und Kleinkinder (7. Lebenswoche bis 6. Geburtstag)

Schulimpfung (6. bis 18. Geburtstag)

Schulkinder und Jugendliche sollten idealerweise gemäß den Empfehlungen des aktuellen österreichischen Impfplans geimpft werden. Alle durchgeführten Impfungen werden im Impfpass des Kindes oder Jugendlichen dokumentiert. Falls ein Impftermin aus irgendeinem Grund versäumt wird, sollte die Impfung so bald wie möglich nachgeholt werden.

HPV (9. bis 12. Geburtstag)

Die Impfung im Schulalter wird von Amtsärzten in den Schulen durchgeführt. Ab dem 12. Geburtstag kann die HPV-Schulimpfung beim Arzt Ihres Vertrauens kostenfrei nachgeholt werden.

Versäumte Schulimpfungen nachholen

bei den öffentlichen Impfstellen des Landes Salzburg: