Die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften betrifft die Bereiche: Sicherheitspolizei, Passwesen, Waffen-, Munitions-, Schieß- und Sprengelmittelwesen, Pyrotechnik, Vereins- und Versammlungswesen, Veranstaltungen, Führerscheinwesen, Straßenpolizei und Kraftfahrwesen.