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Mitarbeit in Europas Institutionen

Das Land Salzburg ist seit 1992 mit einem eigenen EU-Büro in Brüssel vertreten.

Das Landes-Europabüro Salzburg / EU¬Verbindungsbüro Brüssel ist die strategische Schaltzentrale Salzburgs zur Wahrung der Europapolitischen Interessen des Landes: Es vermittelt vor Ort zwischen EU¬Politik und den Interessen des Landes Salzburg.

Die Europäische Kommission (Brüssel, Luxemburg) ist Teil der Legislative (Gesetzgeberin) und Exekutive (Kontrollorgan) auf europäischer Ebene. 

Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU berät die Europäische Kommission über neue EU-Gesetzgebungsvorhaben und die Verbesserung der geltenden EU-Rechtsetzung.

Der Europäische Ausschuss der Regionen (Brüssel) ist das gemeinsame EU-Plenum der politisch legitimierten Vertreterinnen und Vertreter aller Regionen, Kommunen und Städte aus den 27 EU-Mitgliedstaaten. 

Der Europäisches Ausschuss der Regionen ist beratendes Organ im Rahmen des EU-Gesetzgebungsprozesses. Die österreichische Delegation im AdR zählt 12 Mitglieder und 12 stellvertretende Mitglieder.

  • Die Sitzungen im Europäischen Ausschuss der Regionen werden live übertragen: Europa live!

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (Brüssel) ist das gemeinsame EU-Plenum der Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner (Gruppe I Arbeitgeber, Gruppe II Arbeitnehmer) und der zivilgesellschaftlichen Organisationen (Gruppe III) in den 27 Mitgliedstaaten der EU. Der EWSA ist beratendes Organ im Rahmen des EU-Gesetzgebungsprozesses.

Das Europäische Parlament (Straßburg, Brüssel, Luxemburg) wird von allen wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in den 27 Mitgliedstaaten der EU direkt und frei gewählt. Zur österreichischen Delegation im Europäischen Parlament gehören 20 EU-Abgeordnete. Das EU-Parlament ist gemeinsam mit Rat und Kommission EU-Gesetzgebungsorgan.

  • Die Sitzungen im Europäischen Parlament werden live übertragen: Europa live!

Der Rat der Europäischen Union ist das Gremium der Fachministerinnen und Fachminister aus den EU-Mitgliedstaaten. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beschließt er über die EU-Gesetzesvorschläge von der Europäischen Kommission. Im Rahmen des österreichischen Länderbeteiligungsverfahrens können die Bundesländer Österreichs auf das Geschehen im Rat Einfluss nehmen. Der Rat fordert die Kommission auch auf, tätig zu werden, Strategien für die EU zu erarbeiten und Vorschläge für Entschließungen des Rates vorzulegen.

Im Rat der Europäischen Union tagen zudem die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, die sich regelmäßig zum Europäischen Rat versammeln. Der Europäische Rat hat eine Sonderrolle und eine wichtige Funktion für eine schnelle Handlungsfähigkeit der EU, insbesondere in Krisenzeiten. 

Der Europarat (Straßburg) ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide die Europaflagge und die Europahymne verwenden. 

Zu den Zielen des Europarates gehören die Wahrung und Stärkung demokratischer Werte. 

Der Europarat wurde 1949 gegründet und ist damit die älteste politische Organisation europäischer Staaten. Er zählt heute 46 Mitgliedstaaten mit insgesamt 700 Millionen Einwohnern (EU: 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger). 

Organe des Europarates sind unter anderem die Parlamentarische Versammlung und der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE), der das Forum der Gemeinden und Regionen im Europarat ist.