Wohin richte ich meinen Wohnbeihilfe-Antrag?
Anträge könne folgenderart eingereicht werden:
Wenn die Ansuchennummer bekannt ist muss diese mitangegeben werden!
Welche Unterlagen werden für
Wohnbeihilfe-Antrag (Neuantrag) je nach Familienstand benötigt?
- Für welche Wohnung wird WBH beantragt? Geförderte oder private?
Wenn privat gemietet, liegt der Hauptmietzins (=Nettomiete) nicht über 8,03/m2?
Sind die sonstigen Voraussetzungen gegeben?
Infoblatt zur erweiterten Wohnbeihilfe
Wie ist der Familienstand? Wieviel Personen sind im Haushalt?
Welche Art der Einkünfte gibt es im Haushalt?
 | 1 Person |
Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid / Arbeitnehmerveranlagung / Steuerausgleich v.
zuständigen Finanzamt 2019, Nachweis AMS-Bezüge…) laut Informationsblatt Zustimmungserklärung des Vermieters mit dessen Bankverbindung Formular bf-w142.pdf
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Private Wohnung / erweiterte
Wohnbeihilfe (zusätzlich benötigte Unterlagen/Formulare) |
Mietvertrag Bestätigung über die Ausstattungskategorie Formblatt bf-w31e.pdf
Infoblatt zur erweiterten Wohnbeihilfe |
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geschieden | Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss samt Vergleich als Nachweis wenn - Antragsteller Alimente bekommt
- Antragsteller Alimente bezahlt für nicht haushaltszugehöriges Kind = einkommensmindernd
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durchgehend getrennt lebend | prätorischer Vergleich vom Gericht über Status dauerhaft getrennt beziehungsweise gesonderte Wohnsitznahme, gegebenenfalls Nachweis Alimente für Förderwerber |
Partner lebt im (Senioren-)heim | Nachweis der Behörde, ob und in welcher Höhe von einem oder beiden Partnern Pension bezogen wird und inwiefern einer gegenüber dem anderen unterhaltspflichtig ist. Besteht keine Unterhaltspflicht vom Antragsteller, dann Pensionsnachweis von Antragsteller der in geförderter Wohnung verbleibt |
verwitwet | Sterbeurkunde
Partner/Nachweis Witwerpension |
Antragsteller hat Beeinträchtigung |
Minderung der
Erwerbsfähigkeit von mind. 55 % | Bescheid vorlegen |
Pflegegeld Stufe 3 bzw.
höher | Nachweis Pflegegeld oder
Gutachten von Amtsarzt/Facharzt – förderbare Nutzfläche erhöht sich um bis zu 10 m2 |
Behinderung/Pflegebedürftigkeit | Gutachten eines Amtsarztes/Facharztes über Notwendigkeit einer höheren Wohnnutzfläche |
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 | 1 Person und Kind (solange Familienbeihilfe
bezogen wird) |
Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid / Arbeitnehmerveranlagung / Steuerausgleich v. zuständigen Finanzamt 2019, Nachweis AMS-Bezüge…) laut Informationsblatt Zustimmungserklärung des Vermieters mit dessen Bankverbindung Formular bf-w142.pdf
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Private Wohnung / erweiterte Wohnbeihilfe (zusätzlich benötigte Unterlagen/Formulare) |
Mitteilungsblatt Vermieter : Aufschlüsselung der Mietzinsbestandteile gemäß Bestätigung über die Ausstattungskategorie Formblatt bf-w31e.pdf
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Antragsteller hat Beeinträchtigung |
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 55 % | Behindertenpass oder
Behindertenausweis vorlegen |
Pflegegeld Stufe 3 bzw. höher | Nachweis Pflegegeld –
förderbare Wohnnutzfläche erhöht sich um bis zu 10 m2 |
Behinderung/Pflegebedürftigkeit | Gutachten eines
Amtsarztes/Facharztes über Notwendigkeit einer höheren Wohnnutzfläche |
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Antragsteller ist geschieden | Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss samt Vergleich als Nachweis wenn- FW Alimente für sich und/oder Kind(er) bekommt
- FW Alimente bezahlt für nicht haushaltszugehöriges Kind = einkommensmindernd
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Antragsteller war in Lebensgemeinschaft | Jugendamtsbestätigung, Unterhaltsvergleich nicht älter als 3 Jahre, Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) sofern Kindesunterhalt nicht angegeben oder bekannt: Anwendung Regelbedarf nach Alter des Kindes - Antragsteller zahlt Alimente für nicht haushaltszugehöriges Kind: = einkommensmindernd
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Kind ist Baby/Kleinkind | Nachweise
Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld |
Kind ist Lehrling (minderjährig) | Nachweis über
Lehrlingsentschädigung (zählt zum Einkommen abzgl. 150 € , Einkommenssteuerbescheid
2019 notwendig) |
Kind ist Lehrling
(volljährig) | Nachweis über
Lehrlingsentschädigung, (zählt gesamt zum Einkommen, Einkommenssteuerbescheid 2019
notwendig) |
Kind studiert | Nachweis über
Studienbeihilfe (pos./neg. Bescheid) Studienbeihilfe zählt zum Einkommen abzgl.
150 €) |
Kind ist beim Bundesheer | Nachweis Zeitraum/Bezüge
Grundwehrdienst oder Zivilddienst, zählt nicht zum Einkommen |
Kind absolviert Berufspraktikum | zählt zum Einkommen, solange es nicht während der „Ferien“ absolviert
wird (Ferialarbeit zählt nicht) |
Kind verdient geringfügig | zählt zum Einkommen, Jahreslohnzettel
2019 notwendig |
 | 2 oder mehr erwachsene Personen
(zB Lebensgemeinschaft, verheiratet, eingetragene Partnerschaft, sonstige
nahestehende Person) |
Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid / Arbeitnehmerveranlagung / Steuerausgleich v. zuständigen Finanzamt 2019, Nachweis AMS-Bezüge…) laut Informationsblatt Zustimmungserklärung des Vermieters mit dessen Bankverbindung Formular bf-w142.pdf
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Private Wohnung / erweiterte Wohnbeihilfe (zusätzlich benötigte Unterlagen/Formulare) |
Mietvertrag Bestätigung über die Ausstattungskategorie Formblatt bf-w31e.pdf
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Antragsteller ist verheiratet | Heiratsurkunde |
Antragsteller ist in Lebensgemeinschaft | Anerkennung als Lebensgemeinschaft: - 3jährige gemeinsame HWS-Meldung oder
- Beabsichtigte Lebensgemeinschaft im Zuge einer Hausstandsgründung (Nachweis nach 4 Jahren zur Verlängerung des Mietvertrages dass Ehe, Lebens-gemeinschaft, eingetragene Partnerschaft erfolgt ist)
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Antragsteller (oder im gemeinsamen
Haushalt lebende, nahestehende Person) hat Beeinträchtigung |
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 55 % | Behindertenpass oder
Behindertenausweis vorlegen |
Pflegegeld Stufe 3 bzw. höher | Nachweis Pflegegeld –
förderb. WNFl. erhöht sich um bis zu 10 m2 |
 | 2 Personen und Kind(er), Jungfamilie, kinderreiche Familie |
Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid / Arbeitnehmerveranlagung / Steuerausgleich v. zuständigen Finanzamt 2019, Nachweis AMS-Bezüge…) laut Informationsblatt Zustimmungserklärung des Vermieters mit dessen Bankverbindung Formular bf-w142.pdf
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Private Wohnung / erweiterte Wohnbeihilfe (zusätzlich benötigte Unterlagen/Formulare) |
Mietvertrag Bestätigung über die Ausstattungskategorie Formblatt bf-w31e.pdf
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Antragsteller ist verheiratet | Heiratsurkunde |
Antragsteller ist in Lebensgemeinschaft | Anerkennung als Lebensgemeinschaft: |
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Antragsteller (oder im gemeinsamen
Haushalt lebende, nahestehende Person) hat Beeinträchtigung |
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 55 % | Behindertenpass oder
Behindertenausweis vorlegen |
Pflegegeld Stufe 3 bzw. höher | Nachweis Pflegegeld –
förderbare Wohnnutzfläche erhöht sich um bis zu 10 m2 |
Behinderung/Pflegebedürftigkeit | Gutachten eines
Amtsarztes/Facharztes über Notwendigkeit einer höheren Wohnnutzfläche |
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Kind ist Baby/Kleinkind | Nachweise Kinderbetreuungsgeld,
Wochengeld |
Kind ist Lehrling
(minderjährig) | Nachweis über
Lehrlingsentschädigung (zählt zum Einkommen abzgl. 150 €, Einkommens-steuerbescheid
2019 notwendig) |
Kind ist Lehrling
(volljährig) | Nachweis über
Lehrlingsentschädigung, (zählt gesamt zum Einkommen, Einkommens-steuerbescheid
2019 notwendig) |
Kind studiert | Nachweis über
Studienbeihilfe (pos. / neg. Bescheid) Studienbeihilfe zählt zum Einkommen
abzgl. 150 € |
Kind ist beim Bundesheer | Nachweis Zeitraum/Bezüge
Grundwehrdienst Zivilddienst, zählt nicht zum Einkommen |
Kind absolviert Berufspraktikum | zählt zum Einkommen, solange es nicht während der „Ferien“ absolviert
wird (Ferialarbeit zählt nicht) |
Kind verdient geringfügig | zählt zum Einkommen, Jahreslohnzettel
2019 notwendig |
Einkommensunterlagen grundsätzlich:
Als Einkommensnachweise kommen grundsätzlich in Betracht:
a) der Arbeitnehmerveranlagungsbescheid für das vorangegangene Kalenderjahr, bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit;
b) der Einkommensteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr, wenn entweder zusätzlich zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder ausschließlich sonstige Ein-kunftsarten vorliegen;
c) der Einheitswertbescheid, wenn kein Einkommensteuerbescheid für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vorliegt;
d) der Scheidungsbeschluss samt Vermögensauseinandersetzung bzw Scheidungsurteil für einen allfälligen Ehegattenunterhalt;
e) die Bestätigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers oder des Gerichts über den Bezug von Kindesunterhalt, wobei diese nicht älter als drei Jahre sein darf;
f) Bestätigungen über die Höhe von Wochen- bzw Kinderbetreuungsgeld;
g) Bestätigungen über den Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe;
h) Bestätigungen über den Bezug sonstiger einkommensrelevanter Leistungen;
i) Wird Mindestsicherung
bezogen, der Bescheid über Mindestsicherung
Nur bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe (§ 16 Abs 2 Z 2 S.WFG):
a) der Jahreslohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr bzw. Monatslohnzettel für zumindest drei vorangehende Monate;
b) Nachweise betreffend Pensionsbezug oder Ruhegenuss (Pensionsbescheid);
c) Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Kinderbetreuungsgeld).
Berücksichtigungswürdige Gründe liegen nur vor, wenn die Vorlage des Einkommensteuerbescheides/der Arbeitsnehmerveranlagung zeitlich, rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist, ein Übertritt in den Ruhestand erfolgte oder Transferleistungen innerhalb des vorgegangenen Jahres nicht öfter als einmal vom selben Leistungserbringer bezogen wurden.
Bei einem ausschließlich geringfügigen Einkommen ohne Sozialversicherungsleistung ist möglicherweise kein Einkommensteuerbescheid möglich, hier kann auch ein Jahreslohnzettel vorgelegt werden.
Zur Berechnung des Haushaltseinkommens:
Der Berechnung des Haushaltseinkommens ist das Einkommen sämtlicher Mieter und sonstigen Bewohner zugrunde zu legen. Auszugehen ist dabei vom Jahreseinkommen (somit inklusive allfälliger Sonderzahlungen), vermindert um die insgesamt bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, die Einkommensteuer und die Werbungskosten.
Alle Unterlagen sind in KOPIE vorzulegen. Bei einer elektronischen Übermittlung ist auf die Lesbarkeit der Dateien zu achten!
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COVID 19 Unterstützung
Besondere Bestimmungen aufgrund Corona-Situation (Grundlage S.WFG LGBL 31/2020)
Infos dazu auf der Homeapge:
https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/covid-19.aspx#COVID1
Welche Unterlagen werden in der Förderstelle zur AKTUELLEN Berechnung der Wohnbeihilfe bei KURZARBEIT und ARBEITSLOSIGKEIT benötigt?
- Aktuelle Berechnung möglich ab 1.4. 2020
- Es gilt eine Befristung der aktuell berechneten WBH auf zunächst drei Monate
Bei unselbständig Erwerbstätigen
KURZARBEIT:
- Eine Bestätigung des Arbeitgebers aus dem die Tatsache der Kurzarbeit anlässlich COVID-19 und der konkrete Beginn (tt.mm.JJJJ) und das voraussichtliche Ende der Kurzarbeit ersichtlich ist.
- Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Kurzarbeit durch
- Unterfertigung des Dienstnehmers auf dem Schreiben gemäß Punkt 1. oder
- Vorlage einer konkreten Einzelvereinbarung
3. Die Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Kurzarbeitsentgeltes
- Angabe des konkreten Nettokurzarbeitsgehalts
(= bevorzugte Methode) oder - des bisherigen Bruttogehalts und des Prozentsatzes der Ersatzrate
(z.B. 2.500 * 80 %).
Wie wird das Kurzarbeitsentgelt berechnet?
Aus den o.a. Werten gemäß Punkt 3 wird dann mittels des Brutto/Netto Rechners das entsprechende Gehalt ermittelt.
Dieser Wert * 14 / 12 ist das neue maßgebliche Kurzarbeitsentgelt
ARBEITSLOSIGKEIT:
- bei einmaliger Arbeitslosigkeit – aufgrund Covid 19 - AMS Bescheid
- bei mehrmaliger Arbeitslosigkeit (die 2019 oder 2020 schon bestanden hat) Einkommensteuerbescheid 2019 – dh keine aktuelle Berechnung möglich
Bei Selbständigen
- Der Einkommensteuerbescheid des zuletzt veranlagten Kalenderjahres
(dieser wird in vielen Fällen schon vorliegen)
Die Berechnung kann auf 50 % dieses Einkommens herabgesetzt werden. - sowie eine Bestätigung der WIKA (Wirtschaftskammer) über die behördliche Schließung des Geschäftes oder
- die Zusage über den Erhalt von Leistungen aus dem Härtefallfonds (Mail des Fonds reicht aus).
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