Das Schwergewicht der Aufgaben des Legislativ- und Verfassungsdienstes stellt die zentrale Ausarbeitung aller Gesetzesvorschläge der Landesregierung an den Landtag und aller Verordnungsvorschläge für die Landesregierung und den Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau dar.
Inhalt dieser Arbeiten sind nicht nur die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit künftiger Gesetze und die Gesetzmäßigkeit künftiger Verordnungen sowie der Zweckmäßigkeit der Regelungen im Vollzug einschließlich Klärung der mit den Regelungen verbundenen Kosten, sondern die legistische Gestaltung dieser generellen Normen insgesamt. Die Inhalte der Regelungen werden teils von den sachlich dafür zuständigen Abteilungen vorgeschlagen und erforderlichenfalls vom Legislativ- und Verfassungsdienst weiterentwickelt.