Leitfaden zur Planung einer menschen- und umweltfreundlichen Außenbeleuchtung
- Auswahl der Lichtfarbe mit möglichst geringem Blauanteil - bei normaler Straßenbeleuchtung sollte die Farbtemperatur kleiner als 3000 Kelvin sein.
- Licht sollte nur auf jene Flächen treffen, die beleuchtet werden sollen.
- Licht sollte nur zu jenen Zeiten eingesetzt werden, an denen es benötigt wird.
- Zur Vermeidung von Blendung, Irritation und Ablenkung sollten die Beleuchtungsintensitäten prinzipiell so gering als erforderlich gehalten werden.
Empfehlungen der Umweltmedizin des Landes Salzburg für Straßenbeleuchtungen:
- Die Farbtemperatur soll jedenfalls unter 3000 K (Warmweiß) betragen.
- Ideal ist eine Farbtemperatur im Bereich von 2000 K (Bernsteinfarben – Amber).
- Die Leuchten sind so zu konfigurieren, dass Fenster von Schlafräumen nicht beleuchtet werden.
- Die maximal zulässige mittlere vertikale Beleuchtungsstärke (Lux)sollte in der Fensterebene von Schlafräumen die Richtwerte gemäß ÖNORM O 1052 "Lichtimmissionen Messung und Beurteilung", Tabelle 4, Ausgabe 2022-10-15, keinesfalls überschreiten.
- In Nebenstraßen sollte eine zeitlich gestaffelte Absenkung der Beleuchtungsstärke erfolgen. Diese dient auch der weiteren Reduktion der Beleuchtungsstärke in der Fensterebene von Schlafräumen.
- Licht mit hohem Blauanteil schädigt die Netzhaut und stört den Schlaf