Förderung für Medien, Einrichtung und Ausstattung
- Die Medienförderung erfolgt nach einem Punktesystem angelehnt an Richtlinien der Bundesförderung
- Bei Einrichtung und Ausstattung werden insbesondere Neubauten, Erweiterungen und Umgestaltungen gefördert. Das Konzept muss vorher mit dem Fördergeber abgesprochen werden. Barrierefreiheit ist Voraussetzung.
- Einreichfrist: 31. März des laufenden Jahres
Basisbildung (im Ansuchen für Medien, Einrichtung und Ausstattung integriert)
- Ziel: Besucherinnen und Besucher von Bibliotheken werden für das Thema Basisbildung sensibilisiert. Das Thema wird einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- Förderung von 200 Euro für den Ankauf von Büchern in leichter Sprache.
- Weitere Informationen
Jugendliche und Bibliotheken (im Ansuchen für Medien, Einrichtung und Ausstattung integriert)
- Förderung von eigenem Ankaufsbudget für Jugendliche in Höhe von 300 Euro
- Bestand muss von Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren ausgewählt werden
Sprach- und Leseförderung in öffentlichen Bibliotheken
Projektförderung
- Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte, die zur Profilstärkung und Sichtbarmachung der Bibliothek beitragen.
- Kooperationen mit anderen Einrichtungen sind erwünscht.
- Die Förderobergrenze beträgt 4.000 Euro pro Projekt.
Generelle Voraussetzungen
- Einreichung der Jahresmeldung des Vorjahres beim Büchereiverband Österreichs
- Nachweis der Verwendung der letzten Förderung