Sie können unter der Telefonnummer +43 662 8042-3233 Ihre Fragen zum Ehe- und Familienrecht zu jeder Zeit auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und wir rufen Sie dann ehestmöglich zurück. Wir bemühen uns, Ihre Anfragen so schnell als möglich zu beantworten, allerdings bieten wir keine 24-Stunden-Hotline an. Wenn Sie von Gewalt betroffen sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei sowie an folgende Stellen: https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/frauen/hilfe-bei-gewalt
Alle 14 Tage gibt es die Möglichkeit, sich vor Ort in den Bezirken zu familienrechtlichen Fragen beraten zu lassen. Aktuell können persönliche Beratungsgespräche in der Bezirkshauptmannschaft Hallein, Schwarzstraße 14, 5400 Hallein, in der Beratungseinrichtung von Frau & Arbeit Pongau, Bahnhofstraße 15, 5500 Bischofshofen, in der Beratungseinrichtung von Frau & Arbeit Pinzgau, Hafnergasse 1, 5700 Zell am See und in der Beratungseinrichtung von Frau & Arbeit Lungau, Postplatz 4, 5580 Tamsweg, angeboten werden. Termine sind ungeachtet des Ortes über die unten angeführten Kontakte der Koordinatorinnen von Frau & Arbeit sowie der Frauenservicestelle KoKon zu vereinbaren.
Referat Frauen und Diversität
Frau & Arbeit Stadt Salzburg
Frau & Arbeit Pongau
Frauenservicestelle KoKon Pongau