Salzburger Landesgesetzblatt

Seit 1. Jänner 2015 werden alle Ausgaben des Landesgesetzblattes zentral im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht und können auch nur dort abgerufen werden. Ältere Ausgaben (von 2005 bis 2014) finden sich nach wie vor im Archiv auf der Website des Landes. Die aktuellen Verlautbarungen im Landesgesetzblatt können mit Abonnieren des kostenlosen Newsletters jederzeit mitverfolgt werden.

Hinweis

Die bei den Gesetzen angegebenen Materialien (Regierungsvorlagen, Initiativanträge, Ausschussberichte) können im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und unter Parlamentarische Materialien abgefragt oder von der Landtagsdirektion zum Selbstkostenpreis bezogen werden:
Telefon: +43 662 8042-3250
E-Mail: landtag@salzburg.gv.at

Die seit 1. Jänner 2011 kundgemachten Dokumente sind amtssigniert. Wenn Sie die Authentitizät des Dokuments bestätigt haben wollen, finden Sie Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur unter Land Salzburg Amtssignatur.

Bei Fragen zur Internet-Version des Landesgesetzblattes, insbesondere auch die Authentizität der bis 31. Dezember 2010 kundgemachten Dokumente betreffend, wenden Sie sich an den Legislativ- und Verfassungsdienst:
Telefon: +43 0662 8042-2648
E-Mail: landeslegistik@salzburg.gv.at