Ausarbeitung der Landesgesetzesvorlagen sowie der im Landesgesetzblatt kundzumachenden Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau jeweils einschließlich der erforderlichen Vorarbeiten im Einvernehmen mit den fachlich in Betracht kommenden Abteilungen und Fachgruppen oder Referaten der Landesamtsdirektion
Kundmachungen im Landesgesetzblatt
Erfassung des Landesrechts im Rechtsinformationssystem
Rechtsbereinigung und Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften
Verfassungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere Verfahren gemäß Art 139, 140 und 140a B-VG sowie allgemeine Verwaltungsverfahrensangelegenheiten
Landtagsangelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich des Referates 0/01 oder einer anderen Abteilung fallen
Vertretung des Amtes der Landesregierung im Landtag, wenn diese nicht durch den Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau oder den Landesamtsdirektor oder die Landesamtsdirektorin erfolgt