Prävention und Sanierung
In die Landeszuständigkeit fällt im Wesentlichen die Aufgabe der Lärmprävention, beispielsweise im Bereich der Raumordnung, einem der wichtigsten Instrumente zur Vermeidung von Lärmstörungen. Durch die Flächenwidmung kann die unmittelbare Nachbarschaft von Lärmschutzgebieten (Wohngebiete) zu lärmemittierenden Bereichen oder Standorten, von denen Lärmbelastungen ausgehen, vermieden werden.
Neben der Verankerung des Umweltschutzes in den Bewilligungsverfahren der Flächenwidmungspläne wirkt das Land Salzburg auch bei der Lärmsanierung mit. Ein bewährtes Mittel gegen den Lärm von Straßen und Eisenbahnen bieten aktive Schallschutzmaßnahmen. Eine Darstellung der Wirkung von Lärmschutzwänden und umfangreiche Informationen zum Thema Lärmschutz sind im Handbuch Umgebungslärm des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zu finden.