Duplikat (Verlust, Diebstahl, Namensänderung, Scheckkarte)
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Führerschein oder die Verlustanzeige oder Diebstahlsmeldung von der Polizei
- ein aktuelles Passfoto
- Ihren gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- 73,00 Euro
- im Falle einer Namensänderung zusätzlich:
Urkunden und Nachweise (zum Beispiel Heiratsurkunde, Nachweis über Verleihung eines akademischen Grades, Meisterprüfungszeugnis etc.)
Duplikat wegen Verlängerung C/D + Code 95
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Führerschein
- ein aktuelles Passfoto
- Arztgutachten oder Wiederholungsuntersuchung gemäß §8 FSG
- für die Module C/D 95: Weiterbildungsnachweis Berufskraftfahrer
- Ihren gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- 16 Euro vor Ablauf der Befristung
- 73,00 Euro nach Ablauf der Befristung (innerhalb von 18 Monaten)
Code 111 oder 96, Upgrade Klasse A2/A
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Führerschein
- Bestätigung der Fahrschule
- ein aktuelles Passfoto
- Ihren gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- 73,00 Euro
Heeresführerscheine
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Heeresführerschein (und zivilen Führerschein, falls vorhanden)
- Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung oder Abrüstungsbestätigung (Umschreibung maximal zwölf Monate nach Ausscheiden möglich)
- ein aktuelles Passfoto
- Ihren gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- 73,00 Euro bei Ausdehnung (es besteht eine zivile Lenkberechtigung für eine andere Klasse)
- 90,00 Euro bei Erteilung (es besteht keine zivile Lenkberechtigung)
Streichung oder Änderung einer Auflage:
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Führerschein
- aktuellen fachärztlichen Befund (nicht älter als 6 Monate)
- ein aktuelles Passfoto
- Ihren gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- 73,00 Euro
Austausch Ausländischer Lenkberechtigungen – EWR-Bürger
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren ausländischen Führerschein
- Aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate
- Ihren gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger
- Wenn erforderlich ärztliches Gutachten gem. § 8 Führerscheingesetz
- 73,00 Euro
Austausch Ausländischer Lenkberechtigungen – Nicht-EWR-Bürger
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren ausländischen Führerschein, wenn notwendig mit Übersetzung bzw. wenn vorhanden internationaler Führerschein
- Aktuelles Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) und Aufenthaltstitel
- Ärztliches Gutachten gem. § 8 Führerscheingesetz
- € 90,00 Euro
Taxilenkerausweis
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Führerschein
- Aktuelles Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Ihren Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Zeugnis von der Wirtschaftskammer
- Bestätigung, dass mindestens 1 Jahr vor Antragstellung ein Kfz gelenkt wurde
- 103,00 Euro
Schülertransportausweis
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Führerschein
- Ihren Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- ärztliches Gutachten gem. § 8 Führerscheingesetz
- Bestätigung, dass mindestens 3 Jahre vor Antragstellung ein Kfz gelenkt wurde
- 21,00 Euro für Antrag und Ausweis, 32,00 Euro Verwaltungsabgabe, je 6,00 Euro je Beilage
Für die nachfolgenden Bearbeitungen wird um telefonische Terminvereinbarung unter +43 5 7599-6275 gebeten:
- sonstige Verlängerung – Code 104
- Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Verzicht oder Erlöschen
- Fahrschulen im Pongau
- Wiederausfolgung des Führerscheins nach Entzug
Links:
Führerschein – Duplikat
Scheckkartenführerschein – Beantragung
Ärzteliste gemäß Führerscheingesetz