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Gefördert werden:
Förderungen für freie Medien
2009 wurde bei der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) ein Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen privaten Rundfunks eingerichtet. Antragsberechtigt sind nichtkommerzielle Rundfunkveranstaltende, deren Programme über eine Zulassung oder Anzeige im Sinne des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) oder des Privatradiogesetzes (PrR-G) verfügen.
Als nichtkommerziellen Rundfunk bezeichnet man Radio- und Fernsehsender, die nicht mit Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden und nicht staatlich oder Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind. Ziel der nichtkommerziellen Radio- und Fernsehsender ist es, allen Interessierten den Zugang zu Produktionsmitteln und Programmen der beiden elektronischen Medien zu ermöglichen.
Jahresstipendium für Medienkunst
Zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, die im Bereich Medienkunst tätig sind, vergibt das Land Salzburg auf Vorschlag einer unabhängigen Jury jährlich ein Jahresstipendium in Höhe von 10.000 Euro. Partner des Landes ist die Schmiede Hallein.
Einreichbedingungen:
- Ein biografischer Bezug zu Salzburg muss gegeben sein und in den Einreichunterlagen explizit dargelegt werden.
- Einreichungen sind nur mit ausgefülltem und unterschriebenem Einreichungsbogen gültig.
- Nach Abschluss des Stipendienjahres muss ein schriftlicher Bericht mit Dokumentation des geförderten Vorhabens vorgelegt werden.
Einreichunterlagen:
Gesucht werden Konzepte für:
- Projekte, die mehrere Medien kombinieren
- Projekte, die traditionelle Medien wie Fotografie, Film oder Performance mit neuen Medien (wie zum Beispiel Audio, Video, Videoskulptur, Computergrafik, Animationstechniken, 3-D-Simulation, Virtual Reality oder Netzkunstperformance) verbinden
- Projekte, die in digitaler Form umgesetzt werden
- Projekte mit computerbasierter Integration
- Projekte mit anwendergesteuerter (interaktiver) Nutzung
- Projekte, die prozessbasierend sind
- Projekte, die bis September des Folgejahres umgesetzt werden können