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Forschung, Entwicklung und Innovation

 

Was wird gefördert?

Eine Aktion des Landes Salzburg und der Forschungsförderungsgesellschaft des Bundes (FFG)

Durch diese Kooperation erhöht sich die Projektfinanzierung bei Unternehmen in Salzburg auf bis zu 70 % der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten. Diese Förderung wird durch erhöhte FFG-Darlehen, welche vom Land Salzburg mitfinanziert sind, ermöglicht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Vergabe von Boni, welche den Barwert der Förderung bis maximal zu den Obergrenzen gemäß EU-Gemeinschaftsrahmen aufstocken.

Die Gesamtabwicklung liegt im Bereich Basisprogramme der FFG, d. h. Unternehmen müssen keinen gesonderten Antrag an das Land stellen. Bei positivem Beschluss durch den FFG-Beirat der Basisprogramme wird ein gemeinsamer Förderungsvertrag erstellt, die Projektprüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch die FFG.

Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in Salzburg erbracht wird.

Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Eigenleistungen von MitarbeiterInnen oder des Unternehmers / der Unternehmerin in die förderbaren Kosten einzurechnen. Damit wird die Finanzierung und Umsetzung von F&E-Vorhaben vor allem für kleine und mittlere Unternehmen wesentlich erleichtert.

Warum wird gefördert?Forschung und innovative Leistungen für eine zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung sind zentrale Elemente der Salzburger Technologie- und Innovationspolitik. Die Anhebung der Salzburger Forschungsquote und die Verbreiterung der betrieblichen Forschungsbasis sind dabei die vorrangigen Ziele.
Wer wird gefördert?
  • Unternehmungen mit Forschungsschwerpunkt (Projektstandort) in Salzburg
  • Kooperationen von Salzburger Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in ganz Österreich
  • EinzelforscherInnen
Wie wird gefördert?Die kombinierte F&E-Förderung von FFG und Land ermöglicht eine Gesamtförderung bis zur Obergrenze von 70 Prozent der förderbaren Projektkosten: Zusätzlich zur FFG-Basisförderung von zirka 20 Prozent FFG-Beitrag (Zuschuss) und zirka 30 Prozent FFG-Darlehen bezogen auf die förderbaren Projektkosten, Zinssatz derzeit fix 2 Prozent, Laufzeit zirka vier Jahre, stellt die FFG für Salzburger Projekte ein weiteres Zusatzdarlehen (analoge Konditionierung) im Ausmaß bis zu 20 Prozent der förderbaren Projektkosten zur Verfügung. Dieses Zusatzdarlehen kann zu einem Teil durch folgende nicht rückzahlbare Zuschüsse ersetzt werden:
Salzburger KMU und Startups können einen sogenannten KMU-Bonus in Höhe von zehn Prozent der förderbaren Kosten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erhalten.
Zur Forcierung von Innovationsvorhaben mit besonderer Relevanz für den Wirtschaftsstandort Salzburg (Digitalisierung der Wirtschaft und Nachhaltigkeit (ökologisch, sozial, ökonomisch)) kann unabhängig von der Unternehmensgröße ein Themenbonus von bis zu vier Prozent (Zuschuss) vergeben werden. Bei Großunternehmen ist der Themenbonus mit maximal 150.000 Euro begrenzt.
Wo wird gefördert?Unternehmen im Land Salzburg
Wann wird gefördert?Die kombinierte Förderung von FFG und Land kann bis 31.12.2025 bereitgestellt werden.
Weiteres

Ergänzende und alternative Förderungsinstrumente:

Förderberatung des Innovationsservice für Salzburg
FFG-Förderung im Basisprogramm