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Förderungen

Die übergeordneten Förderziele des Referats Jugend, Familie, Integration, Generationen sind die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Menschen.

Diese Förderziele können unter anderem erreicht werden durch:

  • Stärkung der regionalen Infrastruktur
  • Empowerment durch Bildungs- und Informationsarbeit
  • Bewusstseinsbildende und praxisorientierte Maßnahmen für die Zielgruppen
  • Zielgruppenübergreifende bzw Zielgruppenverbindende Maßnahmen
  • Abbau von strukturellen Hürden
  • Lobbying-Arbeit

  • Den Zielgruppen bestmögliche Unterstützungsangebote zur sozialen und gesellschaftlichen Integration anzubieten.
  • Den Integrationsprozess unter Einbeziehung der Salzburger Bevölkerung zu intensivieren.
  • Schwer zugänglicher Personengruppen zu erreichen.

  • Planung und Unterstützung von Maßnahmen im Integrationsbereich gem. Geschäftseinteilung des Landes Salzburg
  • Weiterführung und Stabilisierung bestehender Projekte bei laufender Evaluierung
  • regionale Integrationsarbeit
  • Unterstützung der Freiwilligenarbeit im Asyl- und Integrationsbereich
  • Umsetzung von AMIF und LEADER Kofinanzierungen, EU-Projekten
  • die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen durch die Integrationsplattform Salzburg

  • alle mit aufrechtem Aufenthaltstitel
  • Migrantinnen und Migranten
  • Asylberechtigten
  • Salzburger Bevölkerung

Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen

Finanzielle Förderung von Projekten sowie von Sach- und Strukturkosten - Beispiele: Honorare, Materialien, Raummieten, Personal, …

​Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc. in kooperativer Art und Weise.

  • Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg: Erlass 2/15 vom 1.7.2020 (pdf)
  • Ein Ansuchen begründet keinen Anspruch auf eine Förderung!
  • Auf allen Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit (zB Homepage, Werbematerial, Publikationen udgl.) ist das Förderlogo des Landes Salzburg zu verwenden!

​Das Förderansuchen ist spätestens 4 Monate vor Durchführung des Projekts/der Veranstaltung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 31.08. des Vorjahres einzureichen. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung/Ablehnung) an den/die FörderwerberIn gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc schriftlich festgelegt(„Zusageschreiben").

Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres bzw. bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:

  • Formular Verwendungsnachweis
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung)
  • Aufstellung der Gesamtprojektkosten und Abrechnung der gewährten Subvention mit Belegliste oder Buchungsliste/Saldenliste
  • Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial

Allgemeine Informationen zur Datenschutzgrundverordnung

Informationsverpflichtung bei der Datenerhebung:

Ansuchen