In der Umsetzung dieser Verordnungen regelt der Bund insbesondere die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Verbringung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen im Gemeinsamen Markt und deren Ein- und Ausfuhr aus bzw in Drittländer sowie alle Aspekte des Pflanzenschutzes im Bereich des Forstwesens.
Die Länder sind für Maßnahmen gegen Pflanzenschädlinge und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zuständig.
Die für Salzburg maßgebenden Rechtsvorschriften sind das Salzburger Pflanzengesundheitsgesetz 2025 und das Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014.
In Salzburg sind verschiedene Aufgaben der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg übertragen, insbesondere ist sie für die Ausbildungsbescheinigungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, das amtliche Unternehmerregister und die Überwachung zuständig.
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück oder Verkaufsfläche einen gebietsfremden Pflanzenschädling beobachten oder vermuten, melden Sie dies umgehend, möglichst mit einem Foto, an:
Amtlicher Pflanzenschutzdienst Salzburg
(E-Mail: pflanzenschutz@lk-salzburg.at,
Tel: +43 50 2595 3400 (Abteilung ländlicher Raum)
Tel: +43 50 2595 3246 (Leiterin des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes)
Sie sind zur Meldung verpflichtet – auch bei Verdacht! Die zuständigen Organe werden die Situation vor Ort abklären.
Welche Informationen sollten übermittelt werden?
Pflanzenschädlinge sind Organismen, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse direkt oder indirekt schädigen. Gemeint sind insbesondere gebietsfremde Pflanzenschädlinge, sogenannte Unionsquarantäneschädlinge. Diese können schwere wirtschaftliche Schäden verursachen.
Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den prioritären Schädlingen: www.pflanzenschutzdienst.at
In Verwendung stehende Pflanzenschutzgeräte (außer sie sind hand- oder rückengetragen) sind überprüfungspflichtig!
Über die Überprüfung ist eine Bescheinigung einer autorisierten Werkstätte auszustellen und eine Prüfplakette anzubringen.
Das Land Salzburg hat autorisiert: Autorisierte Werkstätten zur Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten
Die Salzburger Landesregierung hat zusammen mit den anderen Ländern einen Aktionsplan für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erstellt.