Förderung nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990
Wie wurde gefördert?
- Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 90/…, 70/…
Darlehen vom Land Salzburg - zinsenfrei, rückzahlbar; zusätzlich
Bankdarlehen über 20 Jahre (Bausparkassen - Laufzeit zwischen 19 und 21 Jahren) und
Annuitätenzuschüsse - zinsenfrei, rückzahlbar
Die Rückzahlung erfolgt einkommensbezogen.
Annuitätenzuschüsse (AZ) werden ausbezahlt, wenn die Annuität (Kreditrate inkl. Zinsen und Tilgung) den zumutbaren Wohnungsaufwand, in der Regel ca 25 % des Einkommens übersteigt. Die Rückzahlung der AZ erfolgt bereits während oder nach Rückzahlung des Bankdarlehens.
- Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 190/…, 170/…
Bankdarlehen (Bank oder Bausparkasse) - 20 Jahre Laufzeit
Annuitätenzuschüsse - zinsenfrei, rückzahlbar
Die Rückzahlung erfolgt einkommensbezogen.
- Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 590/…, 570/…
Fondsdarlehen des Landes - Laufzeit 30 Jahre, rückzahlbar mit fixer Verzinsung von 2 % und
Annuitätenzuschüsse - zinsenfrei, rückzahlbar
Die Rückzahlung erfolgt einkommensbezogen.
- Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 690/…, 670/…
Fondsdarlehen des Landes - Laufzeit 30 Jahre, rückzahlbar mit fixer Verzinsung von 2 % und optional
Zusatzdarlehen des Landes mit 2,5 % Verzinsung und fixer Rückzahlungsrate sowie
Annuitätenzuschüsse - zinsenfrei, rückzahlbar
Die Rückzahlung erfolgt einkommensbezogen.
Förderung nach Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015
Wie wurde gefördert?
- Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 790/…, 770/…
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes
Förderlaufzeit 25 Jahre
Bei Verkauf oder Vermietung vor Ablauf von 25 Jahren Rückzahlung des Zuschusses zur Gänze oder anteilig.
- Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 890/…, 870/…
wie bei Ansuchen mit Zahl 790/…
Zuschusshöhe wurde verringert