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Ältere Förderungen S.WFG 1990, S.WFG 2015

Förderung nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990
Wie wurde gefördert?

  • Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 90/…, 70/…
    Darlehen vom Land Salzburg - zinsenfrei, rückzahlbar;  zusätzlich
    Bankdarlehen über 20 Jahre (Bausparkassen - Laufzeit zwischen 19 und 21 Jahren) und
    Annuitätenzuschüsse - zinsenfrei, rückzahlbar
    Die Rückzahlung erfolgt einkommensbezogen.

Annuitätenzuschüsse (AZ) werden ausbezahlt, wenn die Annuität (Kreditrate inkl. Zinsen und Tilgung) den zumutbaren Wohnungsaufwand, in der Regel ca 25 % des Einkommens übersteigt. Die Rückzahlung der AZ erfolgt bereits während oder nach Rückzahlung des Bankdarlehens.

  • Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 190/…, 170/… 
    Bankdarlehen (Bank oder Bausparkasse) - 20 Jahre Laufzeit
    Annuitätenzuschüsse - zinsenfrei, rückzahlbar
    Die Rückzahlung erfolgt einkommensbezogen.
     
  • Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 590/…, 570/…
    Fondsdarlehen des Landes - Laufzeit 30 Jahre, rückzahlbar mit fixer Verzinsung von 2 % und 
    Annuitätenzuschüsse - zinsenfrei, rückzahlbar
    Die Rückzahlung erfolgt einkommensbezogen.
     
  • Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 690/…, 670/…
    Fondsdarlehen des Landes - Laufzeit 30 Jahre, rückzahlbar mit fixer Verzinsung von 2 % und optional
    Zusatzdarlehen des Landes mit 2,5 % Verzinsung und fixer Rückzahlungsrate sowie
    Annuitätenzuschüsse - zinsenfrei, rückzahlbar
    Die Rückzahlung erfolgt einkommensbezogen.

Förderung nach Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015
Wie wurde gefördert?

  • Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 790/…, 770/…
    Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes
    Förderlaufzeit 25 Jahre
    Bei Verkauf oder Vermietung vor Ablauf von 25 Jahren Rückzahlung des Zuschusses zur Gänze oder anteilig.
     
  • Ansuchen Kauf und Errichtung mit Zahl 890/…, 870/…
    wie bei Ansuchen mit Zahl 790/…
    Zuschusshöhe wurde verringert