EU-Feuerwaffenpass - Neuausstellung
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
EU-Feuerwaffenpass – Nachtrag
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
EU-Feuerwaffenpass - Verlängerung
Hinweis: Der EU-Feuerwaffenpass darf nicht abgelaufen sein, da sonst ein neues Dokument ausgestellt werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Bitte beachten Sie, dass Waffen, die auf andere Personen registriert sind, nur mit deren schriftlicher Zustimmungserklärung im EU-Feuerwaffenpass eingetragen werden können!
Waffenbesitzkarte - Neuausstellung
Hinweis: Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
In anderen waffenrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an bh-st-johann@salzburg.gv.at oder telefonisch an die Nummer +43 5 7599-6285. Die zuständigen Sachbearbeiter werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.