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Waffenwesen

EU-Feuerwaffenpass - Neuausstellung

  • Kosten: 85,00 Euro zuzüglich 6,00 Euro je Beilage
  • Bitte bringen Sie mit:
    • Aktuelles Passfoto
    • Lichtbildausweis

Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.

EU-Feuerwaffenpass – Nachtrag 

  • Kosten: 48,50 Euro zuzüglich 6,00 Euro je Beilage
  • Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass

Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.

EU-Feuerwaffenpass - Verlängerung

  • Kosten: 27,50 Euro
  • Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass

Hinweis: Der EU-Feuerwaffenpass darf nicht abgelaufen sein, da sonst ein neues Dokument ausgestellt werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen. 

Bitte beachten Sie, dass Waffen, die auf andere Personen registriert sind, nur mit deren schriftlicher Zustimmungserklärung im EU-Feuerwaffenpass eingetragen werden können!

Waffenbesitzkarte

  • Kosten: 110,00 Euro
  • Bitte bringen Sie mit:
    • Aktuelles Passfoto
    • Lichtbildausweis (Kopie)
    • Psychologisch-waffenrechtliches Gutachten (Kopie)
    • Waffenführerschein (Kopie)
    • Nachweis über den abgeleisteten Wehrdienst (Kopie)
    • Im Zuge der Antragstellung ist eine in der Liste des Kuratoriums für Verkehrssicherheit genannte Begutachtungsstelle zu benennen, ein Termin für die Begutachtung wird von der Begutachtungsstelle bekanntgegeben.
    • Im Falle der Untauglichkeit: Vorlage der Testungsergebnisse aus dem Verfahren zur Feststellung der Untauglichkeit (muss vor Antragstellung über das zuständige Militärkommando beschafft werden) (Kopie)
    • Im Falle der Ableistung des Zivildienstes: Vorlage des Bescheides über die Aufhebung des Waffenverbotes der Landespolizeidirektion (Kopie)
       
  • Als Inhaber einer Jagdkarte bringen Sie bitte mit:
    • Aktuelles Passfoto
    • Lichtbildausweis (Kopie)
    • Jagdkarte und gültige Einzahlungsbestätigung (Kopie)
       
  • Als Angehöriger des Bundesheeres bringen Sie bitte mit:
    • Aktuelles Passfoto
    • Lichtbildausweis (Kopie)
    • Dienstausweis (Kopie)
    • Aktuelle Bestätigung gemäß Waffengesetz über die Zuweisung einer Dienstwaffe

 Hinweis: Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Online-Terminvereinbarung

In anderen waffenrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an bh-st-johann@salzburg.gv.at oder telefonisch an die Nummer +43 5 7599-6285. Die zuständigen Sachbearbeiter werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.