Erklärung zum Förderungsantrag und Datenschutzbestimmung

1. Ich (Wir) verpflichte(n) mich (uns), den Organen des Landes Salzburg, insbesondere auch dem Salzburger Landesrechnungshof sowie Beauftragten der Förderungsstelle, die Einsichtnahme in die projektbezogenen Unterlagen zu gewähren und auf Verlangen ergänzende Unterlagen vorzulegen.

Desgleichen verpflichte(n) ich mich (wir uns), eine entsprechende Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) rechtzeitig vorzulegen und die erhaltenen Förderungsmittel im Falle einer zweckwidrigen Verwendung oder der Nichtausführung des geförderten Projektes unverzüglich zurückzuerstatten.

2. Ich (Wir) erkläre(n), die Bedingungen der Förderungsaktion zur Kenntnis genommen zu haben und diese einzuhalten. Ferner erkläre(n) ich/wir hiermit, die Bestimmungen der allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg mit Ausnahme der Punkte 4,5,8,14,15, und 21 als verbindlich anzuerkennen.


3. Weiters bestätige(n) ich (wir), dass

  • die im Förderungsansuchen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind,
  • das Vorhaben voll ausgeplant ist und daher zeitnah durchgeführt werden kann,
  • im Falle einer Investition: die Investition durch die bestehende(n) (Gewerbe-)Berechtigung(en) gedeckt ist (sind) und ausschließlich für die Ausübung des eigenen Gewerbes genutzt wird und
  • alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen sowie
  • im Falle einer Förderung aus dem Salzburger Wachstumsfonds: gegen mein/unser Unternehmen in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keine rechtskräftigen Strafbescheide oder rechtskräftigen Gerichtsurteile jeweils wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen erlassen wurden.

4. Bei zusätzlichen Anträgen an andere Förderungsstellen sind diese Unterlagen (Antragsformular bzw. Förderungsentscheidung) verpflichtend beizulegen bzw. innerhalb von vier Wochen nach Erhalt nachzureichen. Es wird bestätigt, dass für das gegenständliche Projekt keine weiteren Förderungen (außer den angeführten) bei anderen Förderungsstellen beantragt wurden bzw. werden.

5. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (Art. 13 DSGVO)

Dem Land Salzburg ist es ein wichtiges Anliegen, Ihre personenbezogenen Daten ausreichend zu schützen. Diese Datenschutzerklärung informiert Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Land Salzburg und Ihre diesbezüglichen Rechte. Inhalt und Umfang der Datenverarbeitung richten sich nach den von Ihnen beantragten Förderungen. 

Verantwortliche Stelle
im Sinne des Artikel 4 Abs. 7 DSGVO für die Datenverarbeitung ist das Amt der Salzburger Landesregierung, PF 510, 5010 Salzburg, Tel +43 662 8042-0, Mail post@salzburg.gv.at 

Die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO zur Anbahnung und Erfüllung einer Förderungsvereinbarung (inkl. Förderungsabrechnung). Konkret verarbeiten wir jene personenbezogenen Daten zum Zweck der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Fördergewährung bzw einer allfälligen Rückerstattungspflicht. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Förderungsvertrages) sowie darüber hinaus gem. den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich aus den jeweiligen Richtlinien des Landes sowie den jeweiligen EU-rechtlichen Bestimmungen, in der jeweils geltenden Fassung, ergeben.Eine Weiterleitung Ihrer personenbezogenen Daten kann gegebenenfalls an den Rechnungshof des Bundes bzw. des Landes Salzburg, die Europäische Kommission, die BRZ GmbH zum Zwecke der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank erfolgen. Darüber hinaus können andere förderungsgewährende Stellen, insbesondere jene, die im Förderungsansuchen genannt werden, diese Daten erhalten (zur Vermeidung von Mehrfachförderungen). 

Aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 41 des Allgemeinen Landeshaushaltsgesetzes 2018 betreffend den Transferbericht sind seitens des Landes Salzburg folgende Daten im Transferbericht des Landes zu veröffentlichen: Verwendungszweck des Transfers, Höhe des ausbezahlten Transfers, bei natürlichen Personen den Vor- und Familiennamen des Transferempfängers sowie fakultativ die Postleitzahl seines Wohnortes.
 

Ihre Rechte:
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Bitte beachten Sie, dass die Rechte aus der DSGVO unter Umständen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen können. Sofern Sie in die Verarbeitung ihrer Daten eingewilligt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. 

Weitere Informationen
zum Datenschutz finden Sie auf der Website des Landes Salzburg unter www.salzburg.gv.at/datenschutz.

Zweck der Datenverarbeitung:
Gewährung einer Förderung

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Förderungsrichtlinie bzw. Förderungsvertrag