1. Ich (Wir) verpflichte(n) mich (uns), den Organen des Landes Salzburg, insbesondere auch dem Salzburger Landesrechnungshof sowie Beauftragten der Förderungsstelle, die Einsichtnahme in die projektbezogenen Unterlagen zu gewähren und auf Verlangen ergänzende Unterlagen vorzulegen.
Desgleichen verpflichte(n) ich mich (wir uns), eine entsprechende Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) rechtzeitig vorzulegen und die erhaltenen Förderungsmittel im Falle einer zweckwidrigen Verwendung oder der Nichtausführung des geförderten Projektes unverzüglich zurückzuerstatten.
2. Ich (Wir) erkläre(n), die Bedingungen der Förderungsaktion zur Kenntnis genommen zu haben und diese einzuhalten. Ferner erkläre(n) ich/wir
hiermit, die Bestimmungen der allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von
Förderungsmitteln des Landes Salzburg mit Ausnahme der Punkte 4,5,8,14,15, und
21 als verbindlich anzuerkennen.
3. Weiters bestätige(n) ich (wir), dass
die im Förderungsansuchen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und
vollständig sind,
- das Vorhaben voll ausgeplant ist und daher zeitnah durchgeführt werden kann,
- im Falle einer Investition: die Investition durch die bestehende(n) (Gewerbe-)Berechtigung(en) gedeckt ist (sind) und ausschließlich für die Ausübung des eigenen Gewerbes genutzt wird und
- alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen sowie
im Falle einer Förderung aus dem Salzburger Wachstumsfonds: gegen mein/unser Unternehmen in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keine rechtskräftigen Strafbescheide oder rechtskräftigen Gerichtsurteile jeweils wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen erlassen wurden.
4. Bei zusätzlichen Anträgen an andere Förderungsstellen sind diese Unterlagen (Antragsformular bzw. Förderungsentscheidung) verpflichtend beizulegen bzw. innerhalb von vier Wochen nach Erhalt nachzureichen. Es wird bestätigt, dass für das gegenständliche Projekt keine weiteren Förderungen (außer den angeführten) bei anderen Förderungsstellen beantragt wurden bzw. werden.