Inhalt
Kernaufgabe des Waldentwicklungsplans (WEP) ist die Darstellung und vorausschauende Planung der Waldverhältnisse des Bundesgebietes oder von Teilen desselben mit dem übergeordneten Ziel, die im Forstgesetz definierten Waldwirkungen bestmöglich und nachhaltig zu sichern. Der WEP bildet damit als bundesweit einheitliches, umfassendes Fachgutachten eine fundierte Orientierung zum Thema Wald auf Bezirks-, Landes und Bundesebene und ist eine wichtige und bewährte Grundlage für forstfachliche, forstpolitische und darüber hinaus gehende Planungen. Die Daten bilden die Grundlage für forstpolitische Entscheidungen, wie zum Beispiel die Vergabe von Förderungen oder Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes. In der forstlichen Praxis bildet der WEP eine visuelle Grundlage für den Vollzug des österreichischen Forstgesetzes und dient als Grundlage für forstliche Gutachten, beispielsweise in Zusammenhang mit Rodungsverfahren. Der WEP setzt sich aus Teilplänen zusammen, die vom Landesforstdient (Landesforstdirektion, Bezirksforstinspektion) erstellt werden und üblicherweise den Bereich eines politischen Bezirks umfassen. Die Teilpläne bestehen jeweils aus einem Kartenteil und einem Textteil. In jedem Teilplan erfolgt anhand forstgesetzlicher Kriterien die Festlegung der Waldfunktionen („Wirkungen des Waldes“) auf Ebene von Funktionsflächen, die die örtliche Zuordnung der Waldfunktionen optisch darstellen.
Für die Ausgestaltung des Waldentwicklungsplanes werden folgende vier Waldfunktionen im Detail unterschieden:
- Nutzfunktion: nachhaltige Hervorbringung des Rohstoffes Holz
- Schutzfunktion: Schutz vor Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen sowie Erhaltung der Bodenkraft
- Wohlfahrtswirkung: Waldwirkungen für den Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes sowie die Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser
- Erholungswirkung: Bedeutung als Erholungsraum für die Waldbesucher:innen
Dabei wird jeder Funktion eine Wertziffer zugeordnet:
- Wertziffer 0: kein öffentliches Interesse
- Wertziffer 1: geringes öffentliches Interesse
- Wertziffer 2: mittleres öffentliches Interesse
- Wertziffer 3: hohes öffentliches Interesse
Aus dieser Bewertung wird die Leitfunktion nach bestimmten Regeln ermittelt. Ergänzend ist zu jeder Funktionsfläche eine Flächenbeschreibung abrufbar, die Auskunft über Örtlichkeit, Standort, Waldbestand, Funktionsbeeinträchtigungen und Gegenmaßnahmen gibt.
Gefahrenzonenplan
Gefahrenzonenplänesind insbesondere für Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko zu erstellen. Es sind Fachgutachten, in denen insbesondere Überflutungsflächen hinsichtlich der Gefährdung und der voraussichtlichen Schadenswirkung durch Hochwasser sowie ihrer Funktionen für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen beurteilt werden.
Waldfachplan
Der Waldfachplan ist ein vom Waldeigentümer oder von hierfür in Betracht kommenden Stellen erstellter forstlicher Plan, der Darstellungen und Planungen für den Interessensbereich des Planungsträgers enthält.